Selbst­be­stim­mungs­ge­setz soll bis zur Som­mer­pau­se vorliegen

Ber­lin (dts Nach­rich­ten­agen­tur) – Fami­li­en­mi­nis­te­rin Lisa Paus hat für das soge­nann­te „Selbst­be­stim­mungs­ge­setz”, wel­ches das bis­he­ri­ge „Trans­se­xu­el­len­ge­setz” erset­zen soll, einen neu­en Zeit­plan genannt. „Auf der Grund­la­ge des Eck­punk­te­pa­piers zum Selbst­be­stim­mungs­ge­setz von Juni 2022 erar­bei­ten wir mit dem Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um der­zeit einen Refe­ren­ten­ent­wurf”, sag­te die Grü­nen-Poli­ti­ke­rin den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Sams­tag­aus­ga­ben). „Wir arbei­ten dar­an, dass es hier schnell vor­an­geht und wir die­sen Pro­zess vor der par­la­men­ta­ri­schen Som­mer­pau­se in 2023 abschlie­ßen können.” 

Mit dem neu­en Gesetz kön­nen Erwach­se­ne mit einem Gang zum Stan­des­amt ihren Vor­na­men und ihren Geschlechts­ein­trag ändern las­sen. Benö­tigt wird dafür ledig­lich eine eides­statt­li­che Erklä­rung. Damit will die Ampel­ko­ali­ti­on den All­tag von Trans­se­xu­el­len ver­bes­sern. Das bis­he­ri­ge „Trans­se­xu­el­len­ge­setz” aus dem Jahr 1981 sieht vor, dass Betrof­fe­ne für die Ände­rung von Name oder Geschlechts­ein­trag zwei psy­cho­lo­gi­sche Gut­ach­ten ein­ho­len und die Ände­rung vor Gericht erwir­ken müs­sen. Zuletzt hat­te es Kri­tik an Ver­zö­ge­run­gen bei der Aus­ar­bei­tung des Gesetz­ent­wurfs gege­ben, der für das Ende des lau­fen­den Jah­res ange­kün­digt war. Die Ursprungs­fas­sung des „Trans­se­xu­el­len­ge­set­zes” hat­te unter ande­rem Zwangs­ste­ri­li­sa­tio­nen vor­ge­se­hen und war auf­grund von Urtei­len des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts mehr­mals ange­passt worden.

Foto: Stan­des­amt, über dts Nachrichtenagentur

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