Wind­rad-Umrüs­tung gegen Licht­ver­schmut­zung ver­zö­gert sich weiter

Die Umrüs­tung von Wind­rä­dern in Deutsch­land gegen soge­nann­te Licht­ver­schmut­zung ver­zö­gert sich wei­ter. Der Bun­des­ver­band Wind­ener­gie (BWE) gehe nicht davon aus, dass eine Frist zur Umrüs­tung der Warn­lich­ter bis Ende des Jah­res zu hal­ten sein wird, berich­tet die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung”. Es gebe Pro­ble­me mit der Aus­bau­ge­schwin­dig­keit, sag­te Car­lo Ree­ker, Mit­glied der BWE-Geschäfts­füh­rung, der NOZ. Eigent­lich hät­ten die roten Warn­lich­ter bei Anla­gen über 100 Meter schon zu Beginn die­ses Jah­res auf die soge­nann­te „bedarfs­ge­rech­te Nacht­kenn­zeich­nung” umge­stellt sein müssen. 

Sie wird nur dann aktiv, wenn sich Flug­zeu­ge nähern. Die Frist wur­de aber um ein wei­te­res Jahr bis Anfang 2024 ver­län­gert. Bis­lang sei­en erst 30 Pro­zent der Wind­rä­der umge­rüs­tet, so Ree­ker. Pro­ble­me berei­te­ten unter ande­rem lan­ge Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren bei den Behör­den. So war­te­ten Wind­park­be­trei­ber teils ein hal­bes Jahr auf ent­spre­chen­de Erlaub­nis zur Nach­rüs­tung. Ohne ent­spre­chen­de Anpas­sung der Wind­rä­der droht den Betrei­bern ab dem kom­men­den Jahr eine monat­li­che Stra­fe. Der BWE erar­bei­tet nun ein Kon­zept, wel­ches die Wind­kraft­be­trei­ber vor Straf­zah­lun­gen schüt­zen soll, wenn sie recht­zei­tig einen Antrag stel­len, die­sem aber nicht von den Behör­den bis zum Jah­res­en­de statt­ge­ge­ben wird. Ob die­ser Plan von Behör­den akzep­tiert wird, ist nicht klar. Sach­sen-Anhalts Ener­gie­mi­nis­ter Armin Wil­ling­mann (SPD), der­zeit Vor­sit­zen­der der Ener­gie­mi­nis­ter­kon­fe­renz, teil­te der NOZ mit: „Zum jet­zi­gen Zeit­punkt hal­te ich eine Frist­ver­län­ge­rung für ver­früht.” (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Wind­rä­der, über dts Nachrichtenagentur

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