Ber­lin: Bund-Län­der-Bera­tun­gen über Aus­nah­men für Geimpfte

Vapiano - Italienische Restaurantkette - Fast-Casual-Prinzip Foto: Außenansicht eines Vapiano-Restaurants, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der wol­len über weit­rei­chen­de Aus­nah­men bei den Coro­na-Regeln für Geimpf­te beraten.

Das berich­tet das Por­tal „Busi­ness Insi­der”. Dem­nach for­dern eini­ge Län­der bei­spiels­wei­se Öff­nun­gen von Restau­rants und Hotels nur für Geimpf­te. Auch dass die geplan­te Aus­gangs­sper­re von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr bei einer Inzi­denz über 100 aus­nahms­los für Geimpf­te gel­ten soll, sehen eini­ge Län­der kri­tisch. Grund: Schon jetzt hat etwa jeder fünf­te Deut­sche min­des­tens sei­ne Erst­imp­fung erhalten.

Das Robert-Koch-Insti­tut geht bis­lang davon aus, dass das Risi­ko, dass die­se Men­schen ande­re infi­zie­ren kön­nen, so gut wie nicht vor­han­den ist. Dazu gibt es schon jetzt Aus­nah­men für Geimpf­te bei Test­pflich­ten zur Ein­rei­se nach Deutsch­land oder beim Shop­pen. Die Län­der machen daher Druck, auch in ande­ren Berei­chen Per­spek­ti­ven auf­zu­zei­gen, gera­de dort, wo Ein­lass­kon­trol­len gut mög­lich sind, bei­spiels­wei­se eben in Restau­rants, Hotels und Fit­ness­stu­di­os. Bei Gast­stät­ten und Hotels kommt hin­zu, dass der Som­mer vor der Tür steht und die­se Bran­chen, die bis­her noch gar kei­ne Per­spek­ti­ve hat­ten, mehr Plan­bar­keit benötigen.

Eine Ent­schei­dung soll dem Ver­neh­men nach aber am Mon­tag nicht getrof­fen wer­den. Es sei ledig­lich ein Infor­ma­ti­ons­ge­spräch unter ande­rem zum The­ma Aus­nah­men für Geimpf­te, sag­te ein Län­der-Ver­tre­ter „Busi­ness Insi­der”. Aber auch im Bund meh­ren sich die Stim­men, über wei­te­re Per­spek­ti­ven für Geimpf­te zu dis­ku­tie­ren. So sei es zwar noch immer nötig, dass selbst Geimpf­te Abstand hal­ten und die Hygie­ne­re­geln ein­hal­ten, ins­be­son­de­re mit Blick auf die Ver­brei­tung von Virus­va­ri­an­ten und die beob­ach­ten­den Impf­durch­brü­che, sag­te SPD-Frak­ti­ons­vi­ze Dirk Wie­se dem Por­tal. Aber: „Um dyna­misch und schnellst­mög­lich auf neue wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se reagie­ren zu kön­nen, haben wir im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz eine Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung für die Bun­des­re­gie­rung mit Zustim­mung von Bun­des­rat und Bun­des­tag vor­ge­se­hen. Wir erwar­ten auf die­ser Grund­la­ge kurz­fris­tig Aus­nah­me­re­ge­lun­gen auf Basis des gegen­wär­ti­gen wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnisstandes”.