Bund und Länder wollen über weitreichende Ausnahmen bei den Corona-Regeln für Geimpfte beraten.
Das berichtet das Portal „Business Insider”. Demnach fordern einige Länder beispielsweise Öffnungen von Restaurants und Hotels nur für Geimpfte. Auch dass die geplante Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr bei einer Inzidenz über 100 ausnahmslos für Geimpfte gelten soll, sehen einige Länder kritisch. Grund: Schon jetzt hat etwa jeder fünfte Deutsche mindestens seine Erstimpfung erhalten.
Das Robert-Koch-Institut geht bislang davon aus, dass das Risiko, dass diese Menschen andere infizieren können, so gut wie nicht vorhanden ist. Dazu gibt es schon jetzt Ausnahmen für Geimpfte bei Testpflichten zur Einreise nach Deutschland oder beim Shoppen. Die Länder machen daher Druck, auch in anderen Bereichen Perspektiven aufzuzeigen, gerade dort, wo Einlasskontrollen gut möglich sind, beispielsweise eben in Restaurants, Hotels und Fitnessstudios. Bei Gaststätten und Hotels kommt hinzu, dass der Sommer vor der Tür steht und diese Branchen, die bisher noch gar keine Perspektive hatten, mehr Planbarkeit benötigen.
Eine Entscheidung soll dem Vernehmen nach aber am Montag nicht getroffen werden. Es sei lediglich ein Informationsgespräch unter anderem zum Thema Ausnahmen für Geimpfte, sagte ein Länder-Vertreter „Business Insider”. Aber auch im Bund mehren sich die Stimmen, über weitere Perspektiven für Geimpfte zu diskutieren. So sei es zwar noch immer nötig, dass selbst Geimpfte Abstand halten und die Hygieneregeln einhalten, insbesondere mit Blick auf die Verbreitung von Virusvarianten und die beobachtenden Impfdurchbrüche, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese dem Portal. Aber: „Um dynamisch und schnellstmöglich auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren zu können, haben wir im Infektionsschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag vorgesehen. Wir erwarten auf dieser Grundlage kurzfristig Ausnahmeregelungen auf Basis des gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes”.