Bun­des­re­gie­rung: Groß­bri­tan­ni­en und Süd­afri­ka auf Sperrliste

Lufthansa - Flugzeuge - Maschinen - Landebahn Foto: Lufthansa-Maschinen am Flughafen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung hat die Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen für Groß­bri­tan­ni­en und Süd­afri­ka verschärft.

Unter­neh­men, die im Eisenbahn‑, Bus‑, Schiffs- oder Flug­ver­kehr Rei­sen­de aus dem Ver­ei­nig­ten König­reich oder Süd­afri­ka beför­dern, sei­en ver­pflich­tet, Beför­de­run­gen aus die­sen Staa­ten in die Bun­des­re­pu­blik zu unter­las­sen, heißt es in einer Ver­ord­nung des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums, die am Diens­tag in Kraft trat. Aus­nah­men sol­len unter ande­rem für rei­ne Post‑, Fracht- oder Leer­trans­por­te gelten.

Per­so­nen mit Wohn­sitz und Auf­ent­halts­recht in Deutsch­land sol­len die Mög­lich­keit bekom­men, ab dem 01. Janu­ar 2021 aus den betrof­fe­nen Län­dern beför­dert zu wer­den. Zu die­sem Zweck sei­en geplan­te Flü­ge dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um oder einer von ihm benann­ten nach­ge­ord­ne­ten Behör­de drei Tage vor­her anzu­zei­gen und zu geneh­mi­gen, heißt es in der Ver­ord­nung. Die neue Rege­lung soll bis zum 06. Janu­ar 2021 gelten.

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