Hun­de­hal­ter: Bun­des­re­gie­rung will stren­ge­re Regeln beschließen

Frankfurt Hauptbahnhof - Bahnhofshalle - Gleis 17 - Mann - Maske - Hund Foto: Mann mit Hund im Frankfurter Hauptbahnhof, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Für Hun­de­hal­ter und für Züch­ter sol­len künf­tig stren­ge­re Regeln gel­ten. Das geht aus einem Ver­ord­nungs­ent­wurf hervor.

Dies berich­tet die „Rhei­ni­sche Post”. Wört­lich heißt es dar­in: „Einem Hund ist min­des­tens zwei­mal täg­lich für ins­ge­samt min­des­tens eine Stun­de Aus­lauf im Frei­en außer­halb eines Zwin­gers zu gewäh­ren”. Man darf künf­tig Hun­de auch nicht mehr den gan­zen Tag allei­ne las­sen. Eine Betreu­ungs­per­son soll sich der neu­en Ver­ord­nung zufol­ge „mehr­mals täg­lich” um das Tier küm­mern müssen.

Als Begrün­dung wer­den „neue wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se über die Bedürf­nis­se von Hun­den” genannt. Den Tie­ren soll ein „aus­rei­chen­des Maß an Bewe­gung und Kon­takt mit Umwelt­rei­zen” ermög­licht wer­den. Hun­de an einer Ket­te oder Lei­ne zu hal­ten, wird grund­sätz­lich ver­bo­ten. Ver­bo­ten wer­den sol­len zudem Aus­stel­lun­gen mit Hun­den, die der­art über­züch­tet wur­den, dass sie Qua­len lei­den und sich nicht mehr art­ge­recht ver­hal­ten kön­nen, oder denen Kör­per­tei­le wie Ohren und Rute „tier­schutz­wid­rig voll­stän­dig oder teil­wei­se ampu­tiert” wurden.

Stren­ge­re Vor­ga­ben gibt es nach den Plä­nen der Bun­des­re­gie­rung auch für Hun­de­züch­ter. Sie sol­len nur noch maxi­mal drei Hün­din­nen mit Wel­pen gleich­zei­tig betreu­en dür­fen. Für die Wurf­kis­ten gibt es neue Vor­schrif­ten, was Grö­ße und Tem­pe­ra­tur betrifft. Wel­pen sol­len es in den ers­ten bei­den Lebens­wo­chen min­des­tens 18 Grad warm haben und sol­len min­des­tens ein­mal täg­lich Aus­lauf bekom­men. Für Nutz­tie­re sieht die neue Ver­ord­nung vor, Trans­por­te inner­halb von Deutsch­land vier­ein­halb Stun­den nicht mehr über­stei­gen dür­fen, „wenn nicht sicher­ge­stellt ist, dass zu jedem Zeit­punkt wäh­rend der Beför­de­rung in dem Bereich, in dem sich die Tie­re wäh­rend des Trans­por­tes auf­hal­ten, eine Tem­pe­ra­tur von nicht mehr als 30 Grad herrscht”.

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