Öster­reich: Rasche Ein­füh­rung der Impf­pflicht verteidigt

Fahne - Gebäude - Öffentlichkeit - Österreich Foto: Fahne von Österreich am Dach eines Gebäudes, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Regie­rung von Öster­reich hat die für Anfang Febru­ar in die­sem Jahr geplan­te Ein­füh­rung der Impf­pflicht gegen das Coro­na­vi­rus erneut verteidigt.

„Wir dür­fen kei­ne Zeit ver­lie­ren, die Voll­im­mu­ni­sie­rung von unge­impf­ten Per­so­nen dau­ert min­des­tens vier­ein­halb Mona­te”, sag­te die zustän­di­ge Ver­fas­sungs­mi­nis­te­rin Karo­li­ne Edt­stad­ler der „Welt”. Mit einer raschen Impf­pflicht wol­le sich Öster­reich auf eine mög­li­che neue Coro­na-Wel­le in der zwei­ten Jah­res­hälf­te vor­be­rei­ten. Soll­te eine Impf­pflicht im Herbst dann nicht mehr nötig sein, wer­de die Regie­rung mit einer soge­nann­ten Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung schnell dar­auf reagie­ren und die Maß­nah­me wie­der aus­set­zen. „Damit sind wir maxi­mal fle­xi­bel”, sag­te Edtstadler.

Hin­ter­grund: Öster­reich will als ers­tes Land im Febru­ar eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht ein­füh­ren. Edt­stad­ler, eine frü­he­re Rich­te­rin und Ober­staats­an­wäl­tin, ver­wies zudem dar­auf, dass eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht durch euro­päi­sches Recht gedeckt sei: „Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te hat in einem Urteil vom April 2021, das sich auf eine Beschwer­de aus Tsche­chi­en wegen der Impf­pflicht von Min­der­jäh­ri­gen bezog, klar­ge­stellt, dass die­se Impf­pflicht rechts­kon­form ist. Der Ein­griff in Arti­kel 8 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on, also das Recht auf Ach­tung des Pri­vat- und Fami­li­en­le­bens, kann also auch durch eine Impf­pflicht gerecht­fer­tigt sein”.

Nach Ansicht von Edt­stadt­ler ist es wich­tig, dass die Impf­pflicht auch „ver­hält­nis­mä­ßig” sei. „Unse­re Über­le­gung war: Wir wol­len uns nicht mehr von Lock­down zu Lock­down han­geln – was ja auch eine mas­si­ve Ein­schrän­kung von Grund­rech­ten bedeu­tet – und set­zen statt­des­sen auf eine hohe Durch­imp­fungs­ra­te.” Laut Minis­te­rin sind Stra­fen zur Durch­set­zung der Impf­pflicht not­wen­dig: „Dabei darf die Stra­fe nicht zu nied­rig sein, damit sie auch ernst genom­men wird. Sie darf aber auch nicht zu hoch sein, damit sie nicht noch mehr Wider­stand bei den Betrof­fe­nen erzeugt”. Die Stra­fe bei Ver­stö­ßen gegen die Impf­pflicht wer­de in Öster­reich auch von der Höhe des Ein­kom­mens abhän­gen, die Höchst­stra­fe soll 3.600 Euro betra­gen. „Das ist aus Sicht der Regie­rung angemessen”.

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