Poli­tik: Scholz will Steu­er­frei­heit von Ers­te-Hil­fe-Kur­sen streichen

Rettungsdienst - Medizinische Spezialisierung - Notfallpatienten - Wagen Foto: Sicht auf den Wagen eines Rettungsdienstes, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ent­ge­gen der Zusa­ge des Koali­ti­ons­ver­trags plant Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) Steuererhöhungen.

Nach Infor­ma­tio­nen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” (Sams­tag­aus­ga­ben) ist vor­ge­se­hen, dass Bil­dungs­an­ge­bo­te für Erwach­se­ne, die nichts mit dem Beruf zu tun haben, künf­tig umsatz­steu­er­pflich­tig werden.

Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Ers­te-Hil­fe-Kur­se zum Erwerb des Füh­rer­scheins, Com­pu­ter­kur­se für Senio­ren, Schu­lungs­hil­fen für Men­schen mit Behin­de­rung, Inte­gra­ti­ons­kur­se, Vor­trags­rei­hen für Dia­be­tes-Kran­ke oder Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te für ehren­amt­lich Tätige.

Bis­lang sind der­ar­ti­ge Ange­bo­te steu­er­frei. Wird die Umsatz­steu­er künf­tig fäl­lig, dürf­ten die Gebüh­ren für die Teil­neh­mer stei­gen. Die Ände­run­gen sind in einem Gesetz­ent­wurf ent­hal­ten, den das Bun­des­ka­bi­nett bereits im Som­mer auf den Weg gebracht hat. Dar­in geht es im Wesent­li­chen um die steu­er­li­che För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät. Die Ände­run­gen im Bil­dungs­be­reich waren bis­her in der Öffent­lich­keit nicht beach­tet worden.

Das Finanz­mi­nis­te­ri­um bestä­tig­te dem RND die geplan­ten Ände­run­gen. Künf­tig soll­ten Bil­dungs­leis­tun­gen gene­rell nur dann steu­er­be­freit sein, wenn sie der Aus­bil­dung, Fort­bil­dung oder beruf­li­chen Umschu­lung und nicht der „rei­nen Frei­zeit­ge­stal­tung” dienten.

Begrün­det wer­den die Plä­ne mit einer Anpas­sung an euro­päi­sches Recht. Der Bun­des­rat hat die dro­hen­de Steu­er­erhö­hung aber nach RND-Infor­ma­tio­nen kri­ti­siert. In einem in der ver­gan­ge­nen Woche gefass­ten Beschluss des Gesund­heits­aus­schus­ses, der von der Mehr­heit der Län­der unter­stützt wur­de, wird die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert, die Plä­ne zu überdenken.

Der Weg­fall der Steu­er­be­frei­ung und die dar­aus resul­tie­ren­den Gebüh­ren­er­hö­hun­gen wür­den den Zugang zur Wei­ter­bil­dung deut­lich erschwe­ren oder sogar ver­stel­len, argu­men­tie­ren die Län­der-Ver­tre­ter. Des­halb müss­ten auf natio­na­ler Ebe­ne alle Spiel­räu­me genutzt wer­den, damit der Zugang zum lebens­lan­gen Ler­nen ohne neue steu­er­li­che Belas­tun­gen mög­lich bleibe.

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