Thü­rin­gen: Aus­gangs­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te eingeführt

Thüringer Landtag - Landesparlament - Freistaat Thüringen Foto: Thüringer Landtag von Innen (Erfurt), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Thü­rin­ger Lan­des­re­gie­rung ver­schärft wegen der ange­spann­ten Coro­na-Lage die gel­ten­den Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men deutlich.

Das Lan­des­ka­bi­nett brach­te am Diens­tag unter ande­rem Aus­gangs­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te auf den Weg. Die­se sol­len zwi­schen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr gel­ten, wobei die Rege­lung bis zum 15. Dezem­ber befris­tet ist. Für Per­so­nen, die nicht geimpft oder gene­sen sind, soll es zudem Kon­takt­be­schrän­kun­gen geben. Auch für wei­te­re Berei­che wur­den weit­rei­chen­de Ein­schrän­kun­gen beschlos­sen. So wer­den Volks­fes­te und Weih­nachts­märk­te unter­sagt. Dis­ko­the­ken, Clubs und Bars müs­sen schlie­ßen, eben­so Schwimm­hal­len, Frei­zeit­bä­der, Sau­nen und Ther­men. Auch Mes­sen und Kon­gres­se sind bis zum 15. Dezem­ber untersagt.

Die Lan­des­re­gie­rung setzt ansons­ten auf umfang­rei­che 2G- sowie 2G-Plus-Rege­lun­gen. So sol­len in der Gas­tro­no­mie nur Geimpf­te oder Gene­se­ne Zutritt erhal­ten, wobei bis zum 15. Dezem­ber befris­tet eine Sperr­stun­de ab 22:00 Uhr gilt. Für Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken und Wett­bü­ros gilt bei 2G-Plus eben­falls eine Sperr­stun­de. Auch in wei­ten Tei­len des Ein­zel­han­dels sowie bei kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen soll eine 2G-Rege­lung gel­ten. Dabei sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs aus­ge­nom­men. In Fit­ness­stu­di­os und bei ähn­li­chen Ange­bo­ten des Frei­zeit­sports gilt in geschlos­se­nen Räu­men 2G-Plus und unter frei­em Him­mel 2G.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.