Dort­mund: Anzei­gen­er­stat­tung mit ver­däch­ti­gem Marihuanageruch

Bundespolizei - Dienstgebäude - Schilder - Eingang Foto: Sicht auf ein Dienstgebäude der Bundespolizei, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ein Mann erschien am Sonn­tag­mit­tag um 13:20 Uhr auf der Wache der Bun­des­po­li­zei am Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof um eine Straf­an­zei­ge aufzugeben.

Ein süß­li­cher Geruch führ­te die Beam­ten zu Mari­hua­na und einem ver­bo­te­nem Ein­hand­mes­ser. Das Anlie­gen des Man­nes, eine Straf­an­zei­ge wegen eines Betrugs­de­lik­tes erstat­ten zu wol­len, erwies sich im Lau­fe der Sach­ver­halts­klä­rung als gegen­stands­los. Danach hät­te der 24-Jäh­ri­ge die Dienst­stel­le eigent­lich sofort wie­der ver­las­sen können.

Wenn da nicht der auf­fäl­lig süße Geruch gewe­sen wäre. Die Beam­ten befrag­ten ihn nach ver­bo­te­nen Gegen­stän­den. Die­se ver­nein­te er. Dar­auf­hin wur­de der jun­ge Mann durch­sucht. Auf­ge­fun­den wur­den sechs Ver­schluss­tüt­chen Mari­hua­na und ein Ein­hand­mes­ser. Das uner­laub­te Betäu­bungs­mit­tel sowie das ver­bo­te­ne Mes­ser wur­den beschlagnahmt.

Dem 24-Jäh­ri­gen wur­de die Ein­lei­tung des Straf­ver­fah­rens, auf­grund der Ver­stö­ße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz und das Waf­fen­ge­setz, eröff­net. Danach wur­de er von der Wache entlassen.

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