Düs­sel­dorf: Jugend­li­cher mit Coro­na­vi­rus bespuckt Polizisten

Düsseldorf Hauptbahnhof - Westausgang - Gebäude - Fahrräder - Düsseldorf Foto: Sicht auf den Düsseldorfer Hauptbahnhof, Westausgang (Düsseldorf), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Mitt­woch­abend um 20:15 Uhr leis­te­te ein Jugend­li­cher bei sei­ner Fest­nah­me im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof erheb­li­chen Widerstand.

Der alko­ho­li­sier­te und ver­mut­lich unter Dro­gen ste­hen­de Jugend­li­che pöbel­te zunächst gegen Bahn­rei­sen­de, wider­setz­te sich der Fest­nah­me durch Tre­ten und Schla­gen und spuck­te Poli­zei­be­am­te an. Hier­bei äußer­te der 17-Jäh­ri­ge, dass er an COVID-19 (Coro­na­vi­rus) erkrankt sei.

Zum Schut­ze der Beam­ten wur­de dem Beschul­dig­ten eine Spuck­schutz­hau­be sowie Hand- und Fuß­fes­seln ange­legt. Bei der auf der Poli­zei­wa­che durch­ge­führ­ten Durch­su­chung wur­de eine gerin­ge Men­ge Betäu­bungs­mit­tel – ver­mut­lich Koka­in – auf­ge­fun­den und sichergestellt.

Die Staats­an­walt­schaft ord­ne­te eine Blut­ent­nah­me an (Rich­ter nicht erreich­bar), wel­che nur unter Zwang um 22:20 Uhr durch­ge­führt wer­den konn­te. Bei einem frei­wil­li­gen Atem­al­ko­hol­test konn­te ein Wert von 1,27 Pro­mil­le ermit­telt werden.

Zustän­dig­keits­hal­ber wur­de der Jugend­li­che in ein Düs­sel­dor­fer Kran­ken­haus über­stellt. Die LVR-Kli­nik Düs­sel­dorf hat­te eine Auf­nah­me auf­grund des Alters der Per­son im Vor­feld abge­lehnt. Die Ein­lie­fe­rung fand unter poli­zei­li­cher Beglei­tung statt.

Gegen den in Bonn woh­nen­den Tat­ver­däch­ti­gen wur­den Straf­ver­fah­ren wegen Wider­stan­des gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te, Belei­di­gung, Ver­stoß gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz sowie der ver­such­ten Kör­per­ver­let­zung eingeleitet.

Des­in­fek­ti­ons­maß­nah­men sei­tens aller betei­lig­ten Akteu­re wur­den vor­schrifts­ge­mäß durch­ge­führt. Eine Infor­ma­ti­on über den aktu­el­len Gesund­heits­zu­stand des Jugend­li­chen liegt der Bun­des­po­li­zei noch nicht vor.

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