Hamm: 34-Jäh­ri­ger leis­tet Wider­stand gegen Bundespolizisten

Bundespolizei Düsseldorf - Düsseldorf Hauptbahnhof Foto: Bundespolizisten im Düsseldorfer Hauptbahnhof (Düsseldorf Stadtmitte)

Weil ein Mann kei­nen Mund-Nasen­schutz trug, beab­sich­tig­te die Bun­des­po­li­zei die Iden­ti­tät zur Ein­lei­tung eines Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­rens festzustellen.

Der Mann zeig­te sich von Beginn an unein­sich­tig und unko­ope­ra­tiv. We-der hän­dig­te er ein Per­so­nal­do­ku­ment aus, noch mach­te er münd­li­che Anga­ben zu sei­ner Per­son. Dar­auf­hin durch­such­ten ihn die Ein­satz­kräf­te nach einem Aus­weis­do­ku­ment und fan­den hier­bei eine Dose mit wei­ßem Pul­ver. Unmit­tel­bar nach dem Auf­fin­den die­ser Dose ver­such­te der Mann sich los­zu­rei­ßen und zu flüchten.

Bei der anschlie­ßen­den Fes­se­lung leis­te­te er erheb­li­chen Wider­stand. Auf der Wache der Bun­des­po­li­zei gab der Mann dann zu, dass es sich bei dem auf­ge­fun­de­nen wei­ßen Pul­ver um Betäu­bungs­mit­tel han­delt. Die Bun­des­po­li­zei stell­te das Betäu­bungs­mit­tel sicher und lei­te­te ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz sowie wegen Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te gegen den Deut­schen ein. Wegen des Nicht­tra­gens eines Mund-Nasen­schut­zes sowie der Wei­ge­rung der Namens­an­ga­be wur­den zudem Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

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