Köln: Abfall­ge­büh­ren und Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren stei­gen ab 2020

Köln - Heumarkt - Markmannsgasse - Köln-Altstadt Foto: Reinigungsfahrzeuge der AWB Köln (Köln-Heumarkt/Altstadt), Urheber: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH

Nach­dem die Abfall­ge­büh­ren seit Pri­va­ti­sie­rung von Abfall­wirt­schaft und Stadt­rei­ni­gung im Jahr 2000 zehn­mal und die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren sie­ben­mal nicht erhöht wur­den, wird es ab nächs­tes Jahr teurer.

Zur Deckung der Kos­ten wer­den die Abfall­ge­büh­ren im Durch­schnitt um 2,94 Pro­zent (Vor­jahr 1,86 Pro­zent) und die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren im Durch­schnitt um 4,63 Pro­zent (Vor­jahr 3,46 Pro­zent) erhöht. Das hat der Rat der Stadt Köln in sei­ner Sit­zung am 12. Dezem­ber 2019 beschlossen.

Ins­ge­samt haben sich die Köl­ner Abfall­ge­büh­ren und Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mode­rat ent­wi­ckelt. Die Ver­brau­cher­prei­se sind seit 2000 um durch­schnitt­lich 1,53 Pro­zent pro Jahr gestie­gen. Die Abfall­ge­büh­ren sind im sel­ben Zeit­raum um durch­schnitt­lich 1,54 Pro­zent und die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren um durch­schnitt­lich 1,75 Pro­zent pro Jahr gestiegen.

Auf Grund­la­ge des aktu­el­len Ver­trags über die sat­zungs­ge­mä­ße Abfall­samm­lung /Wertstoffsammlung und Wert­stoff­ent­sor­gung mit den Abfall­wirt­schafts­be­trie­be sind Ent­gel­te je geleer­tem Abfall­be­häl­ter ver­ein­bart. Im Rah­men der Gebüh­ren­be­rech­nung für Rest­müll­be­häl­ter wer­den die Ent­gel­te somit unmit­tel­bar den ein­zel­nen Behäl­tern zugerechnet.

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