Köln: Durch­fahrt­ver­bots­zo­ne für gro­ße Last­kraft­wa­gen ab Donnerstag

KVB-Haltestelle - Klettenbergpark - Luxemburger Straße - Kreuzung - Geisbergerstraße - Köln-Klettenberg Foto: Sicht auf die KVB-Haltestelle "Klettenbergpark" auf der Luxemburger Straße/Greisbergstraße

Die Stadt Köln gibt bekannt, dass die Durch­fahrt­ver­bots­zo­ne für gro­ße Last­kraft­wa­gen ab 7,5 Ton­nen in der Innen­stadt und in Tei­len von Deutz ab Don­ners­tag in Kraft tre­ten wird.

Ab kom­men­den Don­ners­tag wird in der Köl­ner Innen­stadt sowie in Tei­len von Deutz und Mül­heim eine Durch­fahrt­ver­bots­zo­ne für Last­kraft­wa­gen mit mehr als 7,5 Ton­nen Gesamt­ge­wicht in Kraft gesetzt. Damit akti­viert die Stadt eine wei­te­re Maß­nah­me aus der zwei­ten Fort­schrei­bung des Luft­rein­hal­te­plans Köln, durch die eine deut­li­che Ent­las­tung der Innen­stadt­be­rei­che vom Lkw-Ver­kehr zu erwar­ten ist.

Die Vor­be­rei­tun­gen zur Ein­rich­tung der Zone kön­nen bis zum kom­men­den Mitt­woch abge­schlos­sen wer­den. Am Don­ners­tag wird der städ­ti­sche Bau­hof suk­zes­si­ve die bis dahin noch ver­hüll­ten Ver­bots­schil­der sicht­bar machen. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die­se Arbei­ten den gan­zen Tag in Anspruch neh­men. Die Schil­der gel­ten jeweils ab dem Zeit­punkt, ab dem sie sicht­bar sind.

Bereits mit Offen­la­ge der Fort­schrei­bung des Luft­rein­hal­te­plans 2019 hat­ten die Indus­trie- und Han­dels­kam­mer zu Köln (IHK Köln) und Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Logis­tik­bran­che ihre Beden­ken bezüg­lich der Zone, ins­be­son­de­re der Ein­be­zie­hung der Rhein­ufer­stra­ße, und damit ver­bun­de­ner Umweg­fahr­ten geäu­ßert. In ihrer Abwä­gung kam die Bezirks­re­gie­rung Köln jedoch zu dem Ergeb­nis, dass eine Lkw-Durch­fahrt­ver­bots­zo­ne ein­schließ­lich der Rhein­ufer­stra­ße ein­zu­füh­ren ist.

In einem Tref­fen bei der IHK Köln am Mon­tag haben sich Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Logis­tik­bran­che, der Bezirks­re­gie­rung Köln und der Stadt­ver­wal­tung zur Lkw-Durch­fahrts­ver­bots­zo­ne aus­ge­tauscht. Es wur­de ver­ein­bart, dass man bezüg­lich des Lkw-Durch­fahrt­ver­bots in engem Aus­tausch bleibt. So soll in den kom­men­den Wochen die Situa­ti­on der Betrof­fe­nen, bei­spiels­wei­se zur Anzahl der Fahr­ten und zu den Schad­stoff­klas­sen der Lkw, kon­kret ermit­telt wer­den. Auf die­ser Grund­la­ge kann dann gege­be­nen­falls über Aus­nah­me­re­ge­lun­gen, zum Bei­spiel für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr (Ver­knüp­fung Lkw mit Bahn- und Schiffs­ver­kehr), dis­ku­tiert werden.

Die Durch­fahrt­ver­bots­zo­ne befin­det sich links­rhei­nisch im Gebiet zwi­schen Inne­re Kanal­stra­ße, Uni­ver­si­täts­stra­ße, Weiß­haus­stra­ße, Am Vor­ge­birgs­tor und Rhein­ufer (alle genann­ten Stra­ßen blei­ben auch für schwe­re Lkw befahr­bar). Rechts­rhei­nisch erstreckt sich die Tran­sit­ver­bots­zo­ne auf den Bereich zwi­schen Mül­hei­mer Brü­cke, Ber­gi­scher Ring, Pfäl­zi­scher Ring, Deutz-Mül­hei­mer Stra­ße, Jus­ti­ni­an­stra­ße, Öst­li­che Zubrin­ger­stra­ße, Deut­zer Ring und Rhein­ufer. Auch die­se genann­ten Stra­ßen blei­ben für schwe­re Lkw befahr­bar. Das ab Don­ners­tag gel­ten­de Tran­sit­ver­bot gilt für alle Lkw über 7,5 Ton­nen, aus­ge­nom­men ist der Anlie­fer­ver­kehr inner­halb der Zone. Aus­weich­rou­ten für Lkw-Tran­sit­ver­keh­re befin­den sich auf dem über­ge­ord­ne­ten Straßennetz.

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