Ein E‑Scooter-Fahrer fuhr mit seinem E‑Scooter auf eine Autobahn in Höhe Bickendorf. Nach Zahlung eines Verwarngeldes durfte der Fahrer abseits der Autobahn weiterfahren.
Wer mit einem E‑Scooter auf der Straße fährt, wenn kein Radweg vorhanden ist, sollte im Regelfall eigentlich nichts falsch machen. Es sei denn, bei der Straße handelt es sich um eine Autobahn.
Dies haben Polizisten einem 23 Jahre alten Mann aus Dubai erklärt, der am Mittwoch um kurz nach Mitternacht mit einem Leihroller auf dem Standstreifen der BAB 57 in Höhe Bickendorf den Weisungen seines Navigationsgerätes in Richtung Kreuz Köln-Nord folgte.
Nach Zahlung eines Verwarngeldes durfte der junge Mann seine Fahrt abseits der Autobahn fortsetzen.