Köln: Ein­heit­li­che Ein­tritts­re­ge­lung für Muse­ums­be­su­cher mit Behinderung

Museum Schnütgen - Kunst des Mittelalters - Köln-Altstadt Foto: Haupteingang des Museums Schnütgens (Köln-Altstadt), Urheber: Museum Schnütgen/Stadt Köln

Besu­che­rin­nen und Besu­cher mit Schwer­be­hin­de­rung sol­len künf­tig in allen städ­ti­schen Muse­en die Hälf­te des regu­lä­ren Ein­tritts­ent­gelts zahlen.

Die Kul­tur­ver­wal­tung schlägt dem Rat der Stadt Köln vor, die Ent­gelt- und Benut­zungs­ord­nung zum 01. Janu­ar 2020 ent­spre­chend anzu­pas­sen. Begleit­per­so­nen von Men­schen, in deren Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis der Buch­sta­be „B” ver­merkt ist, sol­len die städ­ti­schen Muse­en wei­ter­hin kos­ten­los besu­chen können.

Die Ver­wal­tung hat zur Umset­zung eines Rats­be­schlus­ses zur Köl­ner Behin­der­ten­po­li­tik ent­schie­den, bei allen städ­ti­schen Sport­stät­ten sowie Kul­tur- und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen die bestehen­den Benut­zungs­ord­nun­gen dahin­ge­hend zu ändern, dass Men­schen mit einer Schwer­be­hin­de­rung auf Nach­weis ein­heit­lich 50 Pro­zent Ermä­ßi­gung auf die Ein­trit­te erhal­ten und berech­tig­te Begleit­per­so­nen von Men­schen mit Behin­de­rung (Kenn­zei­chen B im Behin­der­ten­aus­weis) kos­ten­lo­sen Ein­tritt erhalten.

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