Die Stadt Köln belegt voraussichtlich ab dem 16. Dezember 2019 eine neue Unterkunft für Geflüchtete in der Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth.
Es handelt sich dabei um ein neu von der Stadt Köln errichtetes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 15 Wohneinheiten für maximal 74 Personen. Die Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen werden überwiegend mit Familien belegt. Die Geflüchteten, die dort einziehen, waren in der Eygelshovener Straße untergebracht und nach Aufgabe dieses Standortes im September dieses Jahres vorübergehend in der Notunterkunft in der Ringstraße in Rodenkirchen. Der Umzug gewährt den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern mehr Privatsphäre und gibt ihnen – wie bereits in der Eygelshovener Straße – die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen.
Durch den Umzug bleibt der bisherige soziale Bezug der Geflüchteten größtenteils erhalten. Davon profitieren insbesondere Kinder und Jugendliche, die bereits Kindertagesstätten und/oder Schulen im Stadtteil Sürth beziehungsweise im Stadtbezirk Rodenkirchen besuchen. Sie müssen ihr gewohntes Umfeld nicht aufgeben. Auch für die übrigen Familienangehörigen bleiben die Bindungen zu Ehrenamtlichen, Unterstützern und Freunden erhalten. Dies fördert maßgeblich die Integration der Geflüchteten.
Betreut werden die Geflüchteten durch die Diakonie Michaelshoven e.V. Die eingesetzten Sozialarbeitenden vor Ort sind gut im Stadtteil vernetzt und stehen zugleich auch als Ansprechpartner für die Nachbarschaft für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Um interessierten Anwohnenden die Möglichkeit zu geben, die neue Unterkunft kennenzulernen, lädt die Stadt Köln vor Bezug des Mehrfamilienhauses in der Josef-Kallscheuer-Straße 5–7 zu einem Besichtigungstermin ein. Die neue Unterkunft ist am Dienstag, den 03. Dezember 2019 von 16:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Für Fragen der Anwohnenden stehen vor Ort Mitarbeitende des Amtes für Wohnungswesen und der Diakonie Michaelshoven e.V. bereit.
Aktuell leben 7.612 (Stand: 31. Oktober 2019) Geflüchtete in Einrichtungen der Stadt Köln. Für die Stadt Köln besteht eine gesetzliche Unterbringungsverpflichtung, um die geflüchteten Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren.