Neuss: Ermitt­lun­gen nach Kel­ler­ein­bruch offen­ba­ren Haftbefehl

Stacheldraht - Schutzmauer - Gefängnis - Justizvollzugsanstalt Foto: Sicht auf eine Schutzmauer mit Stacheldraht (Gefängnis), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ein 36 Jah­re alter Mann aus Neuss ist nach einem Poli­zei­ein­satz hin­ter Git­ter gelandet.

Ein Nach­bar hat­te die Poli­zei geru­fen, weil in dem Mehr­fa­mi­li­en­haus an der Eus­kir­che­ner Stra­ße in der Ver­gan­gen­heit ein Kel­ler­ab­teil auf­ge­bro­chen wur­de. Der Zeu­ge hat­te nun am frü­hen Diens­tag­mor­gen einen Mann dabei beob­ach­tet, wie er Klei­dung und ande­re Gegen­stän­de aus dem Kel­ler in eine Woh­nung trans­por­tier­te. Das Aus­se­hen des Ver­däch­ti­gen soll­te zudem mit der Beschrei­bung des bis dato unbe­kann­ten Kel­ler­ein­bre­chers übereinstimmen.

Bei einer Nach­schau fan­den die Beam­ten zwar kei­ne auf­ge­bro­che­nen Kel­ler­ab­tei­le vor, sie stell­ten den 36-Jäh­ri­gen aber wegen der Beob­ach­tung des Nach­barn und der vor­an­ge­gan­ge­nen Tat zur Rede. Der Mann bestritt, etwas mit dem Kel­ler­ein­bruch zu tun zu haben. Eine Über­prü­fung sei­ner Per­so­na­li­en ergab aber, dass gegen ihn ein Haft­be­fehl vor­liegt. Da er die gegen ihn ver­häng­te Geld­stra­fe wegen eines Ver­sto­ßes nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz nicht bezah­len konn­te, muss er nun für 50 Tage ins Gefäng­nis. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen zu den Kel­ler­auf­brü­chen hat das Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­at 22 in Neuss übernommen.

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