Die Museen der Stadt Köln möchten einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen, die aus der Ukraine fliehen mussten, sich in Köln willkommen fühlen.
Daher wird dem Rat der Stadt Köln eine Erweiterung der geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen (Fassung vom 01. Januar 2020) zur Entscheidung vorgelegt. Ziel ist es, den Geflüchteten freien Eintritt in die ständigen Sammlungen der Museen zu ermöglichen. Für die Sonderausstellungen werden die Museen analoge Regelungen treffen.
Aktuell haben nicht nur Kölner Kinder und Jugendliche, sondern auch alle, die einen sogenannten Köln-Pass besitzen, freien Eintritt. Dazu zählen beispielsweise Menschen, die ein geringes Einkommen haben, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Diese Regelung wird nun im Sinne der kulturellen Teilhabe auf ukrainische Besucher ausgeweitet.
Flankiert wird die Maßnahme durch kostenfreie und mehrsprachige Bildungsangebote, die der Museumdienst für Kinder, Familien und Erwachsene sowie für Schülerinnen und Schüler im Bereich der Sprachintegration entwickelt und die in allen Museen der Stadt Köln stattfinden sollen.
Die Umsetzung soll in Kraft treten, sobald die entsprechende Ratsentscheidung vorliegt. Die Regelung gilt zunächst bis 31. Dezember 2022. An der Kasse vorzuweisen ist ein ukrainisches Ausweispapier. Details zu der neuen Regelung und alle damit in Zusammenhang stehenden Programmangebote finden sich unter museen.koeln sowie auf den Webseiten der einzelnen Museen.