Köln: Poli­zei­li­che Ein­satz­bi­lanz zur Eröff­nung der Karnevalssession

Anläss­lich des gest­ri­gen Ein­sat­zes zur Ses­si­ons­er­öff­nung schrit­ten die Poli­zei­kräf­te ins­ge­samt 258 mal ein.

Dabei wur­den 165 Platz­ver­weis erteilt und 34 über­wie­gend alko­ho­li­sier­te, teil­wei­se ran­da­lie­ren­de Per­so­nen wur­den die Beam­ten in Gewahr­sam genom­men. Von 112 Straf­an­zei­gen bezie­hen sich 39 auf Kör­per­ver­let­zun­gen, 8 auf Wider­stands­hand­lun­gen, 8 auf Sach­be­schä­di­gun­gen sowie 4 auf Taschendiebstähle.

Einen 20 Jah­re alten Taschen­dieb nah­men Poli­zis­ten gegen 15:20 Uhr am Qua­ter­markt fest. Der Mann steht zudem im Ver­dacht, sich ille­gal in Deutsch­land aufzuhalten.

In 11 Fäl­len ermit­telt die Poli­zei Köln der­zeit im Zusam­men­hang mit ange­zeig­ten Sexu­al­de­lik­ten. Sie­ben­mal sol­len Frau­en sexu­ell beläs­tigt wor­den sein. In einem Fall ord­ne­te ein Rich­ter gegen einen 24-jäh­ri­gen Mann die Haupt­ver­hand­lungs­haft an. Dar­über hin­aus lie­gen der Poli­zei Köln vier Anzei­gen zu mut­maß­li­chen Ver­ge­wal­ti­gun­gen vor.

An der Ein­mün­dung Molt­ke­stra­ße / Richard-Wag­ner-Stra­ße ver­such­te gegen 00:30 Uhr ein 29 Jah­re alter E‑Scooterfahrer, in Schlan­gen­li­ni­en zwi­schen einem vor ihm hal­ten­den Fahr­zeug der Poli­zei und einem Lini­en­bus hin­durch­zu­fah­ren. Der hoch­al­ko­ho­li­sier­te Köln­be­su­cher igno­rier­te Anhal­te­si­gna­le der Poli­zei, fuhr gegen die geöff­ne­te Bei­fah­rer­tür des Poli­zei­fahr­zeugs, kam zu Fall und blieb unver­letzt. Der Bei­fah­rer ver­hin­der­te beim Aus­stei­gen die Kol­li­si­on mit dem E‑Scooterfahrer durch einen Sprung zur Sei­te und zog sich dabei leich­te Ver­let­zun­gen zu. Eine Ärz­tin ent­nahm auf Anord­nung der Poli­zis­ten dem 29-Jäh­ri­gen eine Blut­pro­be. Sei­nen Füh­rer­schein stell­ten die Beam­ten sicher.

Wei­ter­hin kön­nen sich die in die­ser Bilanz dar­ge­stell­ten Kri­mi­na­li­täts­zah­len noch ver­än­dern. Die Auf­lis­tun­gen ste­hen unter dem Vor­be­halt, dass noch wei­te­re Anzei­gen bei der Poli­zei Köln ein­ge­hen kön­nen oder auch dass Delik­te im Zuge der Ermitt­lun­gen anders ein­ge­ord­net wer­den müs­sen. Eine letzt­end­lich abschlie­ßen­de Bewer­tung ist viel­fach erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt und nach wei­te­ren Ermitt­lun­gen möglich.

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