Köln: Qua­ran­tä­ne-Pflicht für Rei­se­rück­keh­rer oder sofor­ti­ger Test

Schild - Abklärungsstelle - Corona-Virus - Haus 2 - Berlin Foto: Abklärungsstelle des Coronavirus (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Stadt Köln macht dar­auf auf­merk­sam, dass Urlau­ber sich unver­züg­lich nach ihrer Rück­kehr in eine vier­zehn­tä­gi­ge Qua­ran­tä­ne bege­ben müssen.

Dies gilt, wenn sie sich zuvor in einem Gebiet auf­ge­hal­ten haben, in dem ein erhöh­tes Risi­ko für eine Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 besteht. Aktu­ell gehö­ren dazu unter ande­rem Schwe­den, die Tür­kei und eini­ge Bun­des­staa­ten der USA. Dazu besteht die Ver­pflich­tung, sich unver­züg­lich beim Gesund­heits­amt zu melden.

Dr. Johan­nes Nie­ßen, Lei­ter des Gesund­heits­am­tes, stellt fest: „Rei­se­rück­keh­rer machen uns im Moment am meis­ten Sor­ge. Ich appel­lie­re ein­dring­lich, ent­we­der die vier­zehn­tä­gi­ge Qua­ran­tä­ne ein­zu­hal­ten oder sich tes­ten zu las­sen, um die Qua­ran­tä­ne zu ver­kür­zen. Wer ein nega­ti­ves Ergeb­nis vor­le­gen kann, das nicht älter als 48 Stun­den ist, muss sich nicht iso­lie­ren. Tes­ten las­sen kann man sich im Aus­land in einem aner­kann­ten Ver­fah­ren oder hier in Köln. Wer sich in Köln tes­ten lässt, muss die Qua­ran­tä­ne dann so lan­ge ein­hal­ten, bis er sein nega­ti­ves Test­ergeb­nis erhal­ten hat, was aber in der Regel schnell geht.”

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