Köln: Stadt gewählt zahl­rei­che Coro­na-Locke­run­gen zur Fußball-EM

FC Germania Köln-Mülheim 1911 - Verein - Sportanlage - Fußballplatz - Wuppertaler Straße - Köln-Mülheim/Buchheim Foto: Sicht auf das Fußballfeld des FC Germania Köln-Mülheims (Köln-Buchheim)

Am Frei­tag beginnt die Fuß­ball-Euro­pa­meis­ter­schaft: Das Eröff­nungs­spiel Tür­kei gegen Ita­li­en wird um 21:00 Uhr angepfiffen.

Zahl­rei­che Fuß­ball­be­geis­ter­te wer­den vier Wochen lang mit­fie­bern und die EM-Spie­le wie­der gemein­sam ver­fol­gen wol­len. Die­se Fuß­ball-Euro­pa­meis­ter­schaft ver­läuft unter dem Ein­druck der Coro­na-Pan­de­mie anders als sport­li­che Groß­ereig­nis­se der Ver­gan­gen­heit. Die Inzi­den­zen und die vom Land NRW vor­ge­ge­be­nen Coro­na-Regeln wer­den bestim­men, wie und wo die EM 2021 geschaut wer­den kann.

Die aktu­ell nied­ri­ge Inzi­denz ermög­licht Über­tra­gun­gen bei schö­nem Wet­ter in Außen­be­rei­chen ohne Test – und in den Innen­räu­men der Gas­tro­no­mien nach der bekann­ten „3G-Regel” (getes­tet, gene­sen oder geimpft).

Die fol­gen­den Regeln gel­ten abhän­gig von der jeweils aktu­el­len Corona-Lage:
Die Spie­le wer­den spä­tes­tens um 21:00 Uhr ange­pfif­fen. Sofern Live-TV-Über­tra­gun­gen der Spie­le in Außen­gas­tro­no­mien erfol­gen, dul­det die Stadt Köln die­se ein­schließ­lich mög­li­cher Ver­län­ge­run­gen und Elf­me­ter­schie­ßen. Danach ist die Live-TV-Über­tra­gung sofort zu beenden.

Das nord­rhein-west­fä­li­sche Lan­des-Immis­si­ons­schutz­ge­setz (LImschG) regelt in § 9 all­ge­mein den Schutz der Nacht­ru­he ab 22:00 Uhr. Für die Außen­gas­tro­no­mie sind nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImschG bis 24:00 Uhr grund­sätz­lich Aus­nah­men mög­lich. Dies gilt auch für Geräu­sche, die nicht übli­cher­wei­se mit der Außen­gas­tro­no­mie ver­bun­den sind (etwa Fernsehübertragungen).

Wie im Fuß­ball gel­ten also bestimm­te Spiel­re­geln, die der Kri­sen­stab der Stadt Köln beschlos­sen hat und die das Ord­nungs­amt kon­se­quent durch­set­zen wird:

  • Die Vor­ga­ben der jeweils aktu­ell gül­ti­gen Coro­na-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len sind kon­se­quent von Wirt sowie deren Gäs­ten ein­zu­hal­ten – das Coro­na-Virus macht kei­ne Fuß­ball-Pau­se. Dazu gehört ins­be­son­de­re die Ein­hal­tung der Abstands­re­geln, was für die Anord­nung der Tische und Stüh­le inner­halb der geneh­mig­ten Außen­gas­tro­no­mie ent­schei­dend sein kann. Bild­schir­me sind so aus­zu­rich­ten und zu fixie­ren, dass sie die Über­tra­gun­gen zwar in die Außen­gas­tro­no­mie hin­ein zei­gen, aber Pas­sant und der Kraft­fahr­zeug­ver­kehr nicht dazu ver­lei­ten, das Spiel zu ver­fol­gen. Dabei ist zu beach­ten, Stol­per­stel­len, etwa durch ver­leg­te Kabel, zu ver­mei­den, die zu Haf­tungs­an­sprü­chen gegen­über Gast­wirt füh­ren könnten.
  • Bil­den sich Men­schen­an­samm­lun­gen außer­halb der Außen­gas­tro­no­mie, die ein Spiel auf­grund der Live-TV-Über­tra­gung ver­fol­gen und zu einer Gefähr­dung der öffent­li­chen Sicher­heit oder des Ver­kehrs (auf Stra­ßen sowie auf Geh­we­gen und Plät­zen) wer­den, ist die Über­tra­gung abzu­bre­chen, bis sich die Men­schen­an­samm­lung auf­ge­löst hat und die Sicher­heit bezie­hungs­wei­se Ver­kehrs­füh­rung wie­der gege­ben ist. Kommt der Betrei­ben­de dem nicht nach, wird das Ord­nungs­amt der Stadt Köln sank­tio­nie­rend einschreiten.
  • Auch die Nacht­ru­he der Nach­bar­schaft (gilt ab 22:00 Uhr) wird die Stadt Köln wah­ren. Bei allen Spie­len, die im Außen­be­reich der Gas­tro­no­mie über­tra­gen wer­den, müs­sen die Gast­wirt dar­auf ach­ten, dass die Stö­run­gen der Nach­bar­schaft in einem ver­tret­ba­ren Rah­men blei­ben, durch die anzu­neh­men­de über­mä­ßi­ge Nut­zung der Außen­gas­tro­no­mie kei­ne ver­kehr­li­chen Behin­de­run­gen ent­ste­hen und die Gäs­te nicht durch Auto­ver­kehr gefähr­det sind. Wie bereits zu den ver­gan­ge­nen inter­na­tio­na­len Fuß­ball­ereig­nis­sen sind über­lau­te Musik­in­stru­men­te (etwa Vuvuz­elas, Trom­meln, Trö­ten etc.) ver­bo­ten. Wer der­ar­ti­ge Gerä­te trotz­dem selbst nutzt oder sie zulässt, han­delt nicht nur ver­bots­wid­rig, son­dern auch rücksichtslos.

Bei unzu­mut­ba­ren Lärm­be­läs­ti­gun­gen kön­nen sich Anwoh­ner über die Ser­vice-Num­mer des Ord­nungs­diens­tes und Ver­kehrs­diens­tes unter 0221/221–32000 mel­den. Bei even­tu­ell mög­li­chen TV-Über­tra­gun­gen im Außen­be­reich, bei denen wegen der beson­de­ren Spiel­paa­rung mit einer über­mä­ßi­gen Nut­zung von Geh­we­gen und Ver­kehrs­stra­ßen gerech­net wer­den muss, müs­sen die Gas­tro­nom bereits im Vor­feld und wäh­rend der Über­tra­gung mit eige­nem Per­so­nal regeln­de Maß­nah­men tref­fen, damit die öffent­li­chen Berei­che frei blei­ben und kei­ne Gefahr für die öffent­li­che Sicher­heit und den Ver­kehr ent­steht sowie die Bar­rie­re­frei­heit für Fuß­gän­ger gewähr­leis­tet bleibt.

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