Am Freitag beginnt die Fußball-Europameisterschaft: Das Eröffnungsspiel Türkei gegen Italien wird um 21:00 Uhr angepfiffen.
Zahlreiche Fußballbegeisterte werden vier Wochen lang mitfiebern und die EM-Spiele wieder gemeinsam verfolgen wollen. Diese Fußball-Europameisterschaft verläuft unter dem Eindruck der Corona-Pandemie anders als sportliche Großereignisse der Vergangenheit. Die Inzidenzen und die vom Land NRW vorgegebenen Corona-Regeln werden bestimmen, wie und wo die EM 2021 geschaut werden kann.
Die aktuell niedrige Inzidenz ermöglicht Übertragungen bei schönem Wetter in Außenbereichen ohne Test – und in den Innenräumen der Gastronomien nach der bekannten „3G-Regel” (getestet, genesen oder geimpft).
Die folgenden Regeln gelten abhängig von der jeweils aktuellen Corona-Lage:
Die Spiele werden spätestens um 21:00 Uhr angepfiffen. Sofern Live-TV-Übertragungen der Spiele in Außengastronomien erfolgen, duldet die Stadt Köln diese einschließlich möglicher Verlängerungen und Elfmeterschießen. Danach ist die Live-TV-Übertragung sofort zu beenden.
Das nordrhein-westfälische Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) regelt in § 9 allgemein den Schutz der Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Für die Außengastronomie sind nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImschG bis 24:00 Uhr grundsätzlich Ausnahmen möglich. Dies gilt auch für Geräusche, die nicht üblicherweise mit der Außengastronomie verbunden sind (etwa Fernsehübertragungen).
Wie im Fußball gelten also bestimmte Spielregeln, die der Krisenstab der Stadt Köln beschlossen hat und die das Ordnungsamt konsequent durchsetzen wird:
- Die Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind konsequent von Wirt sowie deren Gästen einzuhalten – das Corona-Virus macht keine Fußball-Pause. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Abstandsregeln, was für die Anordnung der Tische und Stühle innerhalb der genehmigten Außengastronomie entscheidend sein kann. Bildschirme sind so auszurichten und zu fixieren, dass sie die Übertragungen zwar in die Außengastronomie hinein zeigen, aber Passant und der Kraftfahrzeugverkehr nicht dazu verleiten, das Spiel zu verfolgen. Dabei ist zu beachten, Stolperstellen, etwa durch verlegte Kabel, zu vermeiden, die zu Haftungsansprüchen gegenüber Gastwirt führen könnten.
- Bilden sich Menschenansammlungen außerhalb der Außengastronomie, die ein Spiel aufgrund der Live-TV-Übertragung verfolgen und zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des Verkehrs (auf Straßen sowie auf Gehwegen und Plätzen) werden, ist die Übertragung abzubrechen, bis sich die Menschenansammlung aufgelöst hat und die Sicherheit beziehungsweise Verkehrsführung wieder gegeben ist. Kommt der Betreibende dem nicht nach, wird das Ordnungsamt der Stadt Köln sanktionierend einschreiten.
- Auch die Nachtruhe der Nachbarschaft (gilt ab 22:00 Uhr) wird die Stadt Köln wahren. Bei allen Spielen, die im Außenbereich der Gastronomie übertragen werden, müssen die Gastwirt darauf achten, dass die Störungen der Nachbarschaft in einem vertretbaren Rahmen bleiben, durch die anzunehmende übermäßige Nutzung der Außengastronomie keine verkehrlichen Behinderungen entstehen und die Gäste nicht durch Autoverkehr gefährdet sind. Wie bereits zu den vergangenen internationalen Fußballereignissen sind überlaute Musikinstrumente (etwa Vuvuzelas, Trommeln, Tröten etc.) verboten. Wer derartige Geräte trotzdem selbst nutzt oder sie zulässt, handelt nicht nur verbotswidrig, sondern auch rücksichtslos.
Bei unzumutbaren Lärmbelästigungen können sich Anwohner über die Service-Nummer des Ordnungsdienstes und Verkehrsdienstes unter 0221/221–32000 melden. Bei eventuell möglichen TV-Übertragungen im Außenbereich, bei denen wegen der besonderen Spielpaarung mit einer übermäßigen Nutzung von Gehwegen und Verkehrsstraßen gerechnet werden muss, müssen die Gastronom bereits im Vorfeld und während der Übertragung mit eigenem Personal regelnde Maßnahmen treffen, damit die öffentlichen Bereiche frei bleiben und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und den Verkehr entsteht sowie die Barrierefreiheit für Fußgänger gewährleistet bleibt.