Köln: Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Teil­neh­men­den verboten

Stadthaus Deutz - LANXESS arena - Köln Foto: Stadthaus Deutz (links) und die LANXESS arena (rechts), Urheber/in: Raimond Spekking (CC BY-SA 4.0)

Auf­grund der stei­gen­den Zahl von Coro­na-Infek­tio­nen hat das Land am Diens­tag einen Erlass des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums an die ört­li­chen Behör­den vorgestellt.

Danach sol­len die ört­li­chen Behör­den mit sofor­ti­ger Wir­kung Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 zu erwar­ten­den Besu­che­rin­nen und Besu­chern unab­hän­gig von ihrem Ver­an­stal­tungs­ort grund­sätz­lich absagen.

Die Stadt wird den Erlass unver­züg­lich umset­zen. Schon heu­te sind alle Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Teil­neh­men­den unter­sagt. Die Ver­an­stal­ter wie zum Bei­spiel Phil­har­mo­nie und Musi­cal Dome sind infor­miert. Die Stadt hat sich ent­schie­den, das Ver­bot zunächst bis zum 10. April 2020 (Kar­frei­tag) zu befristen.

Bis zu einer erwar­te­ten Teil­neh­mer­zahl von 1.000 gel­ten in Köln und in NRW die Rege­lun­gen und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zur Gesund­heits­ge­fähr­dung von Ver­an­stal­tun­gen, die von den Ver­an­stal­tern, sowie auch den Ver­ant­wort­li­chen der Räu­me, in denen die Ver­an­stal­tung statt­fin­den soll, selbst durch­ge­führt wer­den. Dazu hat die Stadt Köln am ver­gan­ge­nen Frei­tag im Inter­net unter ande­rem eine Infor­ma­ti­on und eine Check­lis­te veröffentlicht.

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