Neuss: Ver­stärk­te Kon­trol­len hin­sicht­lich Dro­gen und Alkohol

Inszenierte Fotografie/Darstellung - Drogendealer - Käufer - Bargeld - Euro Foto: Drogendealer mit Betäubungsmittel und Käufer mit Bargeld

Der Kon­sum von Alko­hol und Dro­gen führt oft­mals dazu, dass die Men­schen sich ent­hemm­ter und risi­ko­freu­di­ger Verhalten.

Ins­be­son­de­re im Stra­ßen­ver­kehr kann dies zu schwer­wie­gen­den Ver­kehrs­un­fäl­len füh­ren. Daher ist das Füh­ren von Fahr­zeu­gen unter Ein­fluss die­ser berau­schen­den Mit­tel unter Stra­fe gestellt und wird von der Poli­zei kon­trol­liert. Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren oder Straf­ver­fah­ren, je nach Schwe­re des Ver­sto­ßes, wer­den bei Fest­stel­lun­gen ein­ge­lei­tet. Auch E‑Scooter wer­den als Kraft­fahr­zeu­ge gewer­tet und Fah­rer die­ser unter­lie­gen somit den glei­chen Grenz­wer­ten von Alko­hol und Dro­gen, wie Pkw-Fah­rer. Um die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr wei­ter­hin zu erhö­hen, kon­trol­lier­te die Poli­zei in der ver­gan­ge­nen Woche ver­stärkt Fahr­zeug­füh­rer hin­sicht­lich des Kon­sums von Dro­gen und Alkohol.

Ins­ge­samt konn­te bei neun Fahr­zeug­füh­rern, im Alter von 20 bis 54 Jah­re, davon zwei E‑S­coo­ter-Fah­rer, ein vor­he­ri­ger Kon­sum von Dro­gen fest­ge­stellt wer­den. Die kon­trol­lier­ten Fahr­zeug­füh­rer hat­ten zum Teil erheb­li­che Aus­fall­erschei­nun­gen wie unsi­che­rer Stand, kei­ne Pupil­len­re­ak­ti­on und Zit­tern am gan­zen Kör­per. Zudem roch es aus dem Fahr­zeug zwei­er Per­so­nen stark nach Can­na­bis. In bei­den Fahr­zeu­gen konn­te bei der genaue­ren Durch­su­chung klei­ne Men­gen Can­na­bis auf­ge­fun­den wer­den. Bei allen Fahr­zeug­füh­rern wur­den Blut­pro­ben zur Fest­stel­lung der genau­en Men­ge und Art der Dro­gen genom­men, auf sie war­tet nun ein Buß­geld­ver­fah­ren und ein Straf­ver­fah­ren wegen des vor­he­ri­gen Besit­zes von Betäubungsmitteln.

Die Poli­zei­be­am­ten des Rhein-Kreis konn­ten bei den Kon­trol­len auch drei Fahr­zeug­füh­rer anhal­ten, die unter dem Ein­fluss von Alko­hol stan­den. Bei den Per­so­nen im Alter von 33 – 65 Jah­ren wur­den auf Grund des fest­ge­stell­ten Alko­hol­wer­tes jeweils die Füh­rer­schei­ne sicher­ge­stellt oder sogar beschlag­nahmt. Auch auf sie war­te­te jetzt ein Straf­ver­fah­ren. Die Poli­zei wird ihre Kon­trol­len auch in Zukunft wei­ter fortsetzen.

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