Ber­lin: Über 400 Ver­fah­ren wegen miss­bräuch­li­cher Datenabfragen

Polizei - Einsatzstreife - Polizeiwagen - Auto - Einsatzfahrzeug - Streife - Straße - Personen Foto: Polizeistreife im Einsatz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Mehr als 400 Ordnungswidrigkeits‑, Straf- oder Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren wur­den infol­ge unbe­rech­tig­ter Daten­ab­fra­gen durch Beam­te ein­ge­lei­tet worden.

Das ergab eine Umfra­ge der „Welt am Sonn­tag” bei den Innen­mi­nis­te­ri­en und Daten­schutz­be­auf­trag­ten der sech­zehn Bun­des­län­der und des Bun­des. Aus Sach­sen-Anhalt konn­ten die ent­spre­chen­den Stel­len bis zum Ablauf der Frist kei­ne kon­kre­ten Zah­len mit­tei­len, berich­tet die Zeitung.

Unter den Anga­ben ist auch eine zwei­stel­li­ge Zahl ein­ge­stell­ter und in Prü­fung befind­li­cher Ver­fah­ren. Je nach Bun­des­land unter­schei­den sich die Kon­troll­me­cha­nis­men sowie die Ver­fol­gungs­be­fug­nis­se. Müs­sen Beam­te in Baden-Würt­tem­berg jede 50. Abfra­ge begrün­den, for­dert Hes­sen das nur bei der 200. Abfra­ge – und auch erst seit 2019. In Bun­des­län­dern wie etwa Sach­sen, Ham­burg oder Baden-Würt­tem­berg ahn­den Daten­schutz­be­hör­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, in ande­ren Län­dern feh­len der Behör­de ent­spre­chen­de Befugnisse.

Das Pro­blem der miss­bräuch­li­chen Nut­zung poli­zei­li­cher Daten­ban­ken durch Beam­te wird bun­des­weit dis­ku­tiert, seit­dem meh­re­re Dut­zend Droh­schrei­ben an Poli­ti­ker und Pro­mi­nen­te mit dem Absen­der „NSU 2.0” kur­sie­ren. Bis­lang ist unklar, wer sie ver­fass­te. In drei Fäl­len ist bekannt gewor­den, dass die Ange­schrie­ben zuvor in Daten­ban­ken der hes­si­schen Poli­zei recher­chiert wor­den waren.

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