Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird für weitere sechs Kreise und kreisfreie Städte die Corona-Notbremse anordnen.
Die Geltung der Corona-Notbremse wird den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten am Montag, 29. März 2021, durch eine Allgemeinverfügung festgestellt und bekannt gemacht. Die Corona-Notbremse gilt dort ab Dienstag, 30. März 2021.
Betroffen von der neuen, zusätzlichen Corona-Notbremse sind bislang:
- Die Stadt Bielefeld
- Der Kreis Gütersloh
- Der Hochsauerlandkreis
- Der Kreis Olpe
- Der Kreis Steinfurt
- Die Stadt Bottrop
Es handelt sich dabei um Kommunen, in denen die 7‑Tages-Inzidenz der Neuinfektionen nach den heute veröffentlichten Daten des Landeszentrum Gesundheit seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt.