NRW: Land lie­fert Impf­zen­tren zusätz­li­che 130.000 Impfdosen

Impfstoff - Coronavirus - Softbox - LKW - Lieferung - Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen - Dezember 2020 - Düsseldorf Foto: Erster Impfstoff für NRW an der Staatskanzlei (Düsseldorf), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Land stellt den Impf­zen­tren wei­te­re 130.000 zusätz­li­che Impf­do­sen der Fir­ma BionN­Tech für Erst­imp­fun­gen zur Verfügung.

Dabei han­delt es sich um mehr als eine Ver­dopp­lung der ursprüng­lich vor­ge­se­he­nen Men­ge. Das hat das Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les den Krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten in dem 13. Impf­erlass am Frei­tag, 26. März 2021, mit­ge­teilt. Auf­grund der nun vor­lie­gen­den Lie­fer­zu­sa­gen des Bun­des für den Impf­stoff der Fir­ma BioNTech kann das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um die­se zusätz­li­che Impf­do­sen bereitstellen.

Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann erklärt: „Es ist sehr erfreu­lich, dass wir ver­läss­li­che Lie­fer­zu­sa­gen erhal­ten und von erhöh­ten Lie­fer­men­gen pro­fi­tie­ren kön­nen. Wir haben den Kom­mu­nen die not­wen­di­ge Bein­frei­heit gege­ben mit den Impf­do­sen zügig in der Prio­ri­tät 2 wei­ter zu imp­fen. Nun erhal­ten sie noch­mals zusätz­lich Impf­stoff, um das Impf­ge­sche­hen voranzutreiben”.

Damit sol­len vor­ran­gig Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen geimpft wer­den. Der Nach­weis der Impf­be­rech­ti­gung hat in die­sen Fall mit­tels ärzt­li­chem Attest zu erfol­gen. Dabei ist die Beschei­ni­gung zur Zuge­hö­rig­keit der Per­so­nen­grup­pe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Coro­na­ImpfV aus­rei­chend – es bedarf kei­ner Auf­füh­rung einer kon­kre­ten Diagnose.

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