NRW: Neu­er Aus­fall­fonds für TV- und Streaming-Produktionen

Fernbedienung - Fernsehzuschauer - Fernseher - Wohnzimmer Foto: Fernsehzuschauer mit einer Fernbedienung, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Unter Feder­füh­rung von NRW haben sich Län­der, Sen­der und Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men auf eine fai­re Auf­tei­lung der Aus­fall­kos­ten geeinigt.

Rück­wir­kend zum 01. Novem­ber 2020 erhal­ten Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men für den Zeit­raum der Dreh­ar­bei­ten eine finan­zi­el­le Absi­che­rung durch den neu geschaf­fe­nen Aus­fall­fonds II, wenn sie auf­grund einer Coro­na-beding­ten Pro­duk­ti­ons­stö­rung einen finan­zi­el­len Scha­den erlei­den und eine übli­che Ver­si­che­rung kei­ne Absi­che­rung gewährt.

Neben den Län­dern betei­li­gen sich auch die beauf­tra­gen­den Sen­der und Strea­ming-Anbie­ter an den Aus­fall­kos­ten. Gemein­sam wer­den Län­der und Sen­der 90 Pro­zent der pan­de­mie­be­ding­ten Aus­fall­kos­ten über­neh­men. Die Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men sind mit einem Selbst­be­halt von zehn Pro­zent beteiligt.

Vor­aus­set­zung für eine Absi­che­rung der Pro­duk­ti­on durch den Aus­fall­fonds II ist eine finan­zi­el­le Betei­li­gung des an der Pro­duk­ti­on betei­lig­ten Sen­ders. Es wer­den Leis­tun­gen für Pro­duk­tio­nen gewährt, die seit dem 1. Novem­ber 2020 gedreht wer­den. Neben Fic­tion-Pro­duk­tio­nen kön­nen unter ande­rem auch Doku­men­ta­tio­nen, Shows und Unter­hal­tungs­sen­dun­gen sowie Ani­ma­ti­ons­pro­jek­te abge­si­chert werden.

Gemein­sam betei­li­gen sich die­se Län­der mit mehr als 43 Mil­lio­nen Euro am Aus­fall­fonds II und sichern mit ihren finan­zi­el­len Mit­teln die Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men von TV- und Strea­ming-Pro­duk­tio­nen aus ihrem jewei­li­gen Bun­des­land gegen erheb­li­che finan­zi­el­le Aus­fäl­le ab.

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