Unter Federführung von NRW haben sich Länder, Sender und Produktionsunternehmen auf eine faire Aufteilung der Ausfallkosten geeinigt.
Rückwirkend zum 01. November 2020 erhalten Produktionsunternehmen für den Zeitraum der Dreharbeiten eine finanzielle Absicherung durch den neu geschaffenen Ausfallfonds II, wenn sie aufgrund einer Corona-bedingten Produktionsstörung einen finanziellen Schaden erleiden und eine übliche Versicherung keine Absicherung gewährt.
Neben den Ländern beteiligen sich auch die beauftragenden Sender und Streaming-Anbieter an den Ausfallkosten. Gemeinsam werden Länder und Sender 90 Prozent der pandemiebedingten Ausfallkosten übernehmen. Die Produktionsunternehmen sind mit einem Selbstbehalt von zehn Prozent beteiligt.
Voraussetzung für eine Absicherung der Produktion durch den Ausfallfonds II ist eine finanzielle Beteiligung des an der Produktion beteiligten Senders. Es werden Leistungen für Produktionen gewährt, die seit dem 1. November 2020 gedreht werden. Neben Fiction-Produktionen können unter anderem auch Dokumentationen, Shows und Unterhaltungssendungen sowie Animationsprojekte abgesichert werden.
Gemeinsam beteiligen sich diese Länder mit mehr als 43 Millionen Euro am Ausfallfonds II und sichern mit ihren finanziellen Mitteln die Produktionsunternehmen von TV- und Streaming-Produktionen aus ihrem jeweiligen Bundesland gegen erhebliche finanzielle Ausfälle ab.