NRW: Qua­ran­tä­ne-Ver­bot in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Rentner - Mann - Rollstuhl - Öffentlichkeit Foto: Rentner in einem Rollstuhl in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Besuchs­ver­bo­te in Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen dür­fen nur noch mit aus­drück­li­cher Geneh­mi­gung der Lan­des­re­gie­rung aus­ge­spro­chen werden.

Das hat NRW-Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann am Frei­tag klar­ge­stellt, berich­tet die in Essen erschei­nen­de „West­deut­sche All­ge­mei­ne Zei­tung” (WAZ, Sams­tag-Aus­ga­be). Außer­dem will das Land mit einer neu­en All­ge­mein­ver­fü­gung das bereits bestehen­de Qua­ran­tä­ne-Ver­bot für voll­stän­dig geimpf­te Bewoh­ner noch­mals unter­strei­chen. Er neh­me Hin­wei­se sehr ernst, dass Heim­be­woh­ner, die nicht infi­ziert sind und bereits über einen voll­stän­di­gen Impf­schutz ver­fü­gen, trotz­dem in Ein­zel­zim­mer-Qua­ran­tä­ne gesteckt wür­den, weil sie mög­li­cher­wei­se Kon­takt zu einer infi­zier­ten Per­son gehabt haben, sag­te Lau­mann unse­rer Redaktion.

Dies wider­spre­che ein­deu­tig der Rechts­la­ge. „Wir reden hier ganz oft von Men­schen, denen nicht mehr viel Lebens­zeit bleibt. Die­se dann auch noch in die Iso­la­ti­on zu schi­cken, obwohl das aus Infek­ti­ons­schutz­grün­den über­haupt nicht nötig ist, ist ein abso­lu­tes Unding”, kri­ti­sier­te Lau­mann. Genau­so wer­de er klar­stel­len, dass Pfle­ge­ein­rich­tun­gen künf­tig Besuchs­ver­bo­te nur noch im Ein­ver­neh­men mit dem Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ver­hän­gen dür­fen. Hin­ter­grund sind Beschwer­den von Ange­hö­ri­gen über rigi­de Zutritts­re­geln in ein­zel­nen Alten­hei­men, die von den Betrei­bern mit der Furcht vor neu­en Coro­na-Anste­ckungs­quel­len begrün­det würden.

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