Rhein-Kreis Neuss: Wei­te­re Coro­na-Locke­run­gen ab Freitag

Frau - Seniorin - Mundschutz - Maske - Einkaufstüte - Straße - Bürgersteig - Rucksack Foto: Seniorin mit Mundschutz und Einkaufstüte, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Seit Frei­tag liegt die Sie­ben-Tage-Inzi­denz im Rhein-Kreis Neuss unter dem Schwel­len­wert von 35.

So darf bei­spiels­wei­se die Innen­gas­tro­no­mie auch ohne nega­ti­ven Coro­na­test wie­der besucht wer­den, sofern die lan­des­wei­te Sie­ben-Tage-Inzi­denz eben­falls unter dem Schwel­len­wert von 35 liegt.

Kon­takt­be­schrän­kun­gen:
Erlaubt sind im öffent­li­chen Raum Tref­fen von einer unbe­grenz­ten Per­so­nen­zahl aus maxi­mal fünf Haus­hal­ten. Bis zu 100 Per­so­nen aus einer unbe­grenz­ten Zahl an Haus­hal­ten dür­fen zusam­men­kom­men, wenn alle einen Nega­tiv­test vor­le­gen kön­nen. Immu­ni­sier­te Per­so­nen (voll­stän­dig Geimpf­te und Gene­se­ne) dür­fen in bei­den Fäl­len zusätz­lich teil­neh­men. Bei Tref­fen von aus­schließ­lich voll­stän­dig Geimpf­ten oder Gene­se­nen sowie der Nut­zung von Spiel­plät­zen durch Kin­der gibt es kei­ne Personenbegrenzung.

Pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen und Partys:
Pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen sind im Frei­en mit bis zu 250 Gäs­ten und ohne Nega­tiv­test zuläs­sig, in Innen­räu­men mit bis zu 100 Gäs­ten mit Nega­tiv­test. Par­tys sind im Frei­en mit höchs­tens 100 Gäs­ten zuläs­sig, im Innen­be­reich mit maxi­mal 50 Gäs­ten. Sowohl innen als auch im Frei­en ist ein Nega­tiv­test erfor­der­lich, der Min­dest­ab­stand darf unter­schrit­ten werden.

Ein­zel­han­del:
Alle Geschäf­te dür­fen wei­ter­hin geöff­net blei­ben. Ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis ist nicht mehr erfor­der­lich. Wei­ter­hin ver­pflich­tend ist das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Maske.

Gas­tro­no­mie:
Zuläs­sig ist die Öff­nung der Gas­tro­no­mie im Innen- und Außen­be­reich mit Platz­pflicht. Es ist kein Nega­tiv­test im Innen­be­reich mehr erfor­der­lich, sofern die lan­des­wei­te Sie­ben-Tage-Inzi­denz eben­falls unter dem Schwel­len­wert von 35 liegt. Min­dest­ab­stän­de zwi­schen Tischen dür­fen unter­schrit­ten wer­den, wenn eine bau­li­che Abtren­nung zwi­schen den Tischen (z.B. Ple­xi­glas­schei­be) vor­han­den ist, die eine Über­tra­gung von Viren für den Tisch- und kom­plet­ten Sitz­be­reich verhindert.

Kin­der- und Jugendarbeit:
Zuläs­sig sind Grup­pen­an­ge­bo­te in Innen­räu­men mit 30 jun­gen Men­schen, im Frei­en mit 50. Es besteht kei­ne Mas­ken­pflicht oder Alters­be­gren­zung, ein Nega­tiv­test ist nicht mehr erfor­der­lich. Feri­en­an­ge­bo­te und Feri­en­rei­sen sind eben­falls ohne Nega­tiv­test möglich.

Sport:
Wenn auch für das Land die Inzi­denz­stu­fe 1 gilt (Inzi­denz unter 35), wird bei der Sport­aus­übung auf Nega­tiv­t­est­nach­wei­se ver­zich­tet. Kon­takt­frei­er Sport ist ohne Per­so­nen­be­gren­zung erlaubt. Kon­takt­sport ist im Frei­en und Innen­räu­men mit bis zu 100 Per­so­nen bei Sicher­stel­lung einer Kon­takt­nach­ver­fol­gung erlaubt. In Innen­räu­men (inkl. Fit­ness­stu­di­os) ist auch bei kon­takt­frei­em Sport die Sicher­stel­lung einer Kon­takt­nach­ver­fol­gung erfor­der­lich. Sport in Grup­pen im Frei­en von bis zu 25 jun­gen Men­schen bis zum Alter von ein­schließ­lich 18 Jah­ren zuzüg­lich bis zu zwei Aus­bil­dungs- oder Auf­sichts­per­so­nen ist ohne Test­nach­weis zulässig.

Im Frei­en sind bis zu 1000 Zuschau­er ohne Nega­tiv­test, in Innen­räu­men bis zu 1000 Zuschau­er mit Nega­tiv­test zuge­las­sen. Die Kapa­zi­tät darf jeweils bis zu 33 Pro­zent aus­ge­las­tet sein und es ist ein Sitz­plan im Schach­brett­mus­ter erforderlich.

Bil­dungs­ein­rich­tun­gen:
Für den Besuch der Stadt­bi­blio­thek ist ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis nicht mehr erfor­der­lich. Die Mas­ken­pflicht besteht jedoch wei­ter­hin. Der Bestell­ser­vice wird wei­ter­hin ange­bo­ten. An der Musik­schu­le ist wie­der Prä­senz­un­ter­richt bei Ein­zel- und Zweier­un­ter­richt ohne Test mög­lich. Erlaubt ist Prä­senz­un­ter­richt in Innen­räu­men ohne eine Begren­zung der Per­so­nen­zahl und ohne Min­dest­ab­stän­de bei fes­ten Sitz­plät­zen mit Sitz­plan. Wenn die Lan­des­in­zi­denz eben­falls seit min­des­tens fünf Werk­ta­gen unter 35 liegt, ist kein Nega­tiv­test erfor­der­lich. Am fes­ten Sitz­platz muss kei­ne Mas­ke getra­gen wer­den. Pro­ben sind in Innen­räu­men mit Gesang und Blas­in­stru­men­ten für höchs­ten 30 Per­so­nen mit Test zulässig.

Frei­zeit:
Bäder, Sau­nen und Indoor­spiel­plät­ze dür­fen mit Per­so­nen­be­gren­zung und Nega­tiv­test öff­nen. In Frei­bä­dern ent­fällt die Test­pflicht. Erlaubt ist wei­ter die Öff­nung klei­ne­rer Außen-Ein­rich­tun­gen wie Mini­golf, Klet­ter­park, Hoch­seil­gar­ten mit Nega­tiv­test. Das Schwimm­bad Sam­mys ist seit dem 7. Juni 2021 wie­der geöff­net. Für den Besuch ist ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis erfor­der­lich. Die Per­so­nen­an­zahl ist begrenzt. Vor dem Besuch muss vor­zugs­wei­se online oder tele­fo­nisch ein Ticket gebucht werden.