Weeze: Mit Haft­be­fehl gesuch­ter 45-jäh­ri­ger Nie­der­län­der aufgegriffen

Flughafen Weeze Foto: Flughafen Weeze, Urheber: Frank Vincentz (CC BY-SA 3.0)

Die Bun­des­po­li­zei am Flug­ha­fen Weeze über­prüf­te am Don­ners­tag­nach­mit­tag im Rah­men der grenz­po­li­zei­li­chen Aus­rei­se­kon­trol­le eines Flu­ges nach Kiev einen 45-jäh­ri­gen Niederländer.

Die Per­so­na­li­en­über­prü­fung in den poli­zei­li­chen Fahn­dungs­sys­te­men ergab, dass die Staats­an­walt­schaft Olden­burg den Rei­sen­den mit einem Haft­be­fehl wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis suchte.

Der Ver­ur­teil­te konn­te vor Ort die ihm dro­hen­de 50-tägi­ge Haft­stra­fe abwen­den, indem er die fäl­li­ge Geld­stra­fe in Höhe von 2000 Euro bezahl­te. Sei­nen Füh­rer­schein muss­te er jedoch abge­ben, da die­ser zur Voll­stre­ckung eines sechs­mo­na­ti­gen Fahr­ver­bo­tes zu beschlag­nah­men war. Nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men durf­te der Mann dann ausreisen.

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