Die Bundespolizei am Flughafen Weeze überprüfte am Donnerstagnachmittag im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Kiev einen 45-jährigen Niederländer.
Die Personalienüberprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Reisenden mit einem Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis suchte.
Der Verurteilte konnte vor Ort die ihm drohende 50-tägige Haftstrafe abwenden, indem er die fällige Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro bezahlte. Seinen Führerschein musste er jedoch abgeben, da dieser zur Vollstreckung eines sechsmonatigen Fahrverbotes zu beschlagnahmen war. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann dann ausreisen.