G‑BA: Krankschreibung per Telefon bis März 2023 verlängert
Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ist weiter bis Ende März 2023 möglich.
Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ist weiter bis Ende März 2023 möglich.
Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können in der Coronakrise vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen.
Der umstrittene Bluttest auf das Downsyndrom soll laut eines Medienberichts künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.