Berlin: Telefonische Krankschreibungen doch weiterhin möglich
Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können in der Coronakrise vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen.
Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können in der Coronakrise vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen.
Der umstrittene Bluttest auf das Downsyndrom soll laut eines Medienberichts künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.