Köln: Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monaten
Ab sofort können verkürzt arbeitende Unternehmen und Betriebe das Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate erhalten.
Ab sofort können verkürzt arbeitende Unternehmen und Betriebe das Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate erhalten.
Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des 12. Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes mehrheitlich zugestimmt.
Die staatlichen Hartz-IV-Zuzahlungen an Beschäftigte mit geringem Einkommen haben sich in den vergangenen Jahren trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs am Arbeitsmarkt kaum verändert.
Angesichts der Corona-Pandemie hat der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, vor einem verschärften Fachkräftemangel gewarnt.