BMAS: Immer mehr älte­re Arbeits­lo­se ver­schwin­den aus Statistik

Arbeitsamt - Agentur für Arbeit - Aschersleben - Schild - Logo - Gebäude - Weg - Laternen - Bäume - Wiese Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Immer mehr älte­re Arbeits­lo­se tau­chen nicht mehr in der Sta­tis­tik auf, weil sie mehr als zwölf Mona­te Hartz IV bezo­gen haben und ihnen in die­ser Zeit kein regu­lä­rer Job ange­bo­ten wor­den ist.

Das geht aus der Ant­wort des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums auf eine Anfra­ge der Lin­ken-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Sabi­ne Zim­mer­mann her­vor, über die die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Sams­tag­aus­ga­ben berich­ten. Dem­nach wur­den 2019 im Jah­res­durch­schnitt 171.276 über 58-jäh­ri­ge Hartz-IV-Emp­fän­ger nicht mehr als arbeits­los gezählt.

Sie fal­len unter eine Son­der­re­ge­lung im Sozi­al­ge­setz­buch II, wonach Erwerbs­fä­hi­ge nach Voll­endung des 58. Lebens­jah­res nicht mehr als arbeits­los gel­ten, wenn sie zuvor für min­des­tens zwölf Mona­te Grund­si­che­rung für Arbeits­su­chen­de bezo­gen haben, ohne dass ihnen eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung ange­bo­ten wor­den ist. 2018 lag die Zahl derer, die unter die Son­der­re­ge­lung fie­len, bei im Schnitt 167.000. 2009 waren es noch 22.937 gewesen.

Lin­ken-Sozi­al­ex­per­tin Zim­mer­mann sag­te dem RND, die Arbeits­lo­sig­keit Älte­rer wer­de künst­lich klein gehal­ten. „Die­se Son­der­re­gel fügt sich in ande­re Sta­tis­tik­maß­nah­men zur Redu­zie­rung der Arbeits­lo­sig­keit ein”, so die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te. „Die Bun­des­re­gie­rung rech­net sich so die Zah­len schön.” Ein­zel­ne Rege­lun­gen zur sta­tis­ti­schen Erfas­sung, wie die Son­der­re­ge­lung für Älte­re, wür­den die Wie­der­ein­glie­de­rung in den Arbeits­markt sogar kon­ter­ka­rie­ren: „Dass arbeits­lo­se über 58-jäh­ri­ge Hartz-IV-Bezie­hen­de nach einem Jahr ohne Job­an­ge­bot auto­ma­tisch nicht mehr als arbeits­los gel­ten, schafft Anrei­ze zur Nicht­för­de­rung die­ser Personengruppe.”

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