Ber­lin: Bun­des­re­gie­rung will das Namens­recht vereinfachen

Reisepass - Nationalpass - Europäische Union - Bundesrepublik Deutschland Foto: Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung will das deut­sche Namens­recht ver­ein­fa­chen. Bun­des­in­nen- und Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um ver­öf­fent­lich­ten ein ent­spre­chen­den Eckpunktepapier.

Die namens­recht­li­chen Rege­lun­gen sol­len dem­nach in einem Gesetz zusam­men­ge­fasst und gleich­zei­tig die unter­schied­li­chen Zustän­dig­kei­ten bei einer Behör­de zusam­men­ge­führt wer­den. Bis­her fin­den sich namens­recht­li­che Rege­lun­gen noch in ver­schie­de­nen Geset­zen. Die Zustän­dig­keit ist zwi­schen Stan­des­amt und Ver­wal­tungs­be­hör­den geteilt.

Namens­än­de­run­gen sol­len zudem künf­tig erleich­tert und die Mög­lich­kei­ten zur Wahl des Namens erwei­tert wer­den. Vor­ge­schla­gen wer­de bei­spiels­wei­se, zwei­glied­ri­ge Dop­pel­na­men als gemein­sa­men Namen eines Ehe­paa­res oder eines gemein­sa­men Kin­des zuzu­las­sen, so die Minis­te­ri­en. Dies sei ein Wunsch, den vie­le Eltern und Ehe­paa­re hegten.

Bei den Eck­punk­ten han­delt es sich um die Ergeb­nis­se einer Arbeits­grup­pe mit Exper­ten aus Jus­tiz, For­schung und Ver­wal­tung. Die Vor­schlä­ge sol­len in einem nächs­ten Schritt der Öffent­lich­keit prä­sen­tiert und zur fach­li­chen Dis­kus­si­on gestellt wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung will in der nächs­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode über einen Reform­vor­schlag entscheiden.

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