Mün­chen: Bay­ern kas­siert 150 Euro bei Ver­stoß gegen Abstandsgebot

Menschen - Personen - Öffentlichkeit - Schlange - Supermarkt - März 2020 Foto: Schlange stehen vor Supermarkt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In Bay­ern wer­den ab sofort 150 Euro Buß­geld für jeden fäl­lig, der gegen das all­ge­mei­ne Abstands­ge­bot verstößt.

Das geht aus dem Buß­geld­ka­ta­log „Coro­na-Pan­de­mie” her­vor, der am Frei­tag vom baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ver­öf­fent­licht wur­de. Der glei­che Betrag wird übli­cher­wei­se fäl­lig, wenn man die eige­ne Woh­nung „ohne Vor­lie­gen trif­ti­ger Grün­de” ver­lässt, wie es in der Vor­schrift heißt.

Wer ein Kran­ken­haus, ein Alten­heim oder eine ver­gleich­ba­re Ein­rich­tung betritt, soll einen Regel­satz von 500 Euro zah­len, wenn kei­ne Aus­nah­me vor­liegt. Für die Öff­nung eines Gas­tro­no­mie­be­trie­bes oder eines Laden­ge­schäf­tes wer­den 5.000 Euro fäl­lig, sofern es sich nicht um pri­vi­le­gier­te Läden für Ein­käu­fe des täg­li­chen Bedarfs handelt.

„Der weit über­wie­gen­de Teil der Bevöl­ke­rung hält sich auch vor­bild­lich an unse­re Schutz­re­geln”, sag­te Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann (CSU). Es sei­en aber auch Leu­te dabei, die aus Unwis­sen­heit oder aus Unein­sich­tig­keit gegen die Vor­ga­ben ver­sto­ßen. „Bit­te suchen Sie nicht nach irgend­wel­chen Schlupf­lö­chern, um bei­spiels­wei­se die Aus­gangs­be­schrän­kung zu umge­hen”, sag­te Herr­mann. „Schal­ten Sie bit­te immer Ihren gesun­den Men­schen­ver­stand ein und blei­ben Sie im Zwei­fel zuhause.”

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