Vati­kan: Seg­nung von homo­se­xu­el­len Paa­ren nicht möglich

Homosexuelle - Männer - Schwule -Paar- Personen - Pärchen Foto: Ein schwules Pärchen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die katho­li­sche Kir­che schließt es wei­ter­hin aus, homo­se­xu­el­len Paa­ren einen Segen zu erteilen.

Das geht aus einer Stel­lung­nah­me der vati­ka­ni­schen Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on her­vor, die am Mon­tag ver­öf­fent­licht wur­de. Dem­nach hat die Kir­che nicht die Voll­macht, Ver­bin­dun­gen von Per­so­nen glei­chen Geschlechts zu seg­nen. Es sei nicht erlaubt, Bezie­hun­gen oder selbst sta­bi­len Part­ner­schaf­ten einen Segen zu ertei­len, die eine sexu­el­le Pra­xis außer­halb der Ehe ein­schlie­ßen. Als Ehe wird dabei eine „unauf­lös­li­che Ver­bin­dung eines Man­nes und einer Frau” defi­niert, „die an sich für die Lebens­wei­ter­ga­be offen ist”.

Dar­über hin­aus kön­ne die Seg­nung gleich­ge­schlecht­li­cher Ver­bin­dun­gen nicht als zuläs­sig ange­se­hen wer­den, „weil sie in gewis­ser Wei­se eine Nach­ah­mung oder einen ana­lo­gen Hin­weis auf den Braut­se­gen dar­stel­len wür­de”. Die Erklä­rung der Unzu­läs­sig­keit von Seg­nun­gen homo­se­xu­el­ler Paa­re sei aber „weder eine unge­rech­te Dis­kri­mi­nie­rung” noch ent­hal­te sie die Absicht, eine sol­che zu sein, so die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on weiter.

Men­schen mit homo­se­xu­el­len Nei­gun­gen sei­en „mit Respekt und Takt” auf­zu­neh­men. Die Seg­nung homo­se­xu­el­ler Ein­zel­per­so­nen sei im Gegen­satz zu Paa­ren mög­lich, heißt es wei­ter. Das gel­te für Per­so­nen mit homo­se­xu­el­ler Nei­gung, „die den Wil­len bekun­den, in Treue zu den geof­fen­bar­ten Plä­nen Got­tes zu leben”. Jedoch sei jede Seg­nungs­form unzu­läs­sig, „die dazu neigt, ihre Ver­bin­dun­gen anzuerkennen”.

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