Min­dest­lohn: Immer weni­ger Men­schen wer­den nach Tarif bezahlt

Solidaritätszuschlag - Steuerbescheid - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf eine Berechnung des Solidaritätszuschlages, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Gesetz­li­che Regeln, mit denen die Bun­des­re­gie­rung errei­chen woll­te, dass mehr Men­schen nach Tarif bezahlt wer­den, erwei­sen sich als wirkungslos.

Das geht aus einer klei­nen Anfra­ge der Lin­ken-Frak­ti­on im Bun­des­tag her­vor, über die die „Süd­deut­sche Zei­tung” (Frei­tag­aus­ga­be) berich­tet. 2014 hat­te die dama­li­ge Gro­ße Koali­ti­on das Tarif­au­to­no­mie­stär­kungs­ge­setz beschlos­sen, des­sen Kern war die Ein­füh­rung eines Min­dest­lohns. Dane­ben soll­te auch die Tarif­bin­dung von Fir­men gestärkt wer­den, indem soge­nann­te All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­run­gen erleich­tert wur­den. Wird ein Tarif­ver­trag für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt, dann gilt er für alle Beschäf­tig­ten einer Branche.

Die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf die Lin­ken-Anfra­ge zeigt: Die Zahl der All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­run­gen ist über die Jah­re stark zurück­ge­gan­gen. Wur­den im Jahr 2000 noch 113 Tarif­ver­trä­ge für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt, waren es 2014, als das Gesetz ver­ab­schie­det wur­de, noch 39. Bis 2020 gab es einen wei­te­ren, star­ken Rück­gang auf zuletzt 18 Allgemeinverbindlicherklärungen.

Das Gesetz habe sich als „Rohr­kre­pie­rer” erwie­sen, kri­ti­siert der Lin­ken-Gewerk­schafts­exper­te Pas­cal Mei­ser. „Sein erklär­tes Ziel, das Tarif­sys­tem durch die Erleich­te­rung der All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung von Tarif­ver­trä­gen zu sta­bi­li­sie­ren, wur­de aus­weis­lich der vor­lie­gen­den Zah­len offen­kun­dig verfehlt”.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.