Karl-Josef Laumann hat den Lohntarifvertrag des Wach- und Sicherheitsgewerbes rückwirkend erneut für allgemeinverbindlich erklärt.
Der Tarifvertrag ist damit bindend für alle Arbeitgeber in der Branche und schützt damit die rund 40.000 Beschäftigten des Bewachungsgewerbes in Nordrhein-Westfalen vor Lohndumping durch Betriebe, die sich dem Tarifvertrag nicht angeschlossen haben.
Insgesamt wurden 20 Tätigkeitsbereiche für allgemeinverbindlich erklärt. Die neuen Stundenlöhne im Sicherheitsgewerbe reichen von 11,21 Euro im Objektschutz oder an der Pforte bis 17,08 Euro für Sicherheitsmitarbeiter mit IHK-Prüfung und gelten zum 01. März 2021. Ab dem 01. Januar 2022 erhöhen sie sich auf 11,58 Euro bzw. 17,64 Euro.
Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung wurde von der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft gemeinsam gestellt. Der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium Nordrhein-Westfalen hat dem Antrag zugestimmt. Er besteht aus je drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Auch die Vorgänger-Tarifverträge für diese Branche waren bereits für allgemeinverbindlich erklärt worden. Somit besteht für die Beschäftigten ein durchgehender Schutz vor Lohndumping. Die AVE durch Minister Laumann hat zur Folge, dass ein Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten einer Branche gilt, auch wenn die Unternehmen nicht dem Arbeitgeberverband und die Beschäftigten keiner Gewerkschaft angehören.