Die Stadt Köln vergibt erneut für privat angemietete Ateliers Mietzuschüsse für den Zeitraum 2020 bis 2024. Künstler können sich bis zum 16. September 2019 bewerben.
Die Stadt Köln schreibt für den Zeitraum von 2020 bis 2024 erneut Mietzuschüsse für privat angemietete Ateliers aus. Auch Künstlerinnen und Künstler in Wohnateliers oder in Ateliergemeinschaften können sich bewerben. Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler.
Für einen Mietzuschuss des Atelierförderprogramms können sich in Köln lebende Künstlerinnen und Künstler als Einzelpersonen bewerben. Der Mietzuschuss kann gewährt werden, wenn die Kaltmiete für das Atelier sechs bis 14 Euro pro Quadratmeter beträgt. Die Höhe des Mietzuschusses richtet sich nach der Größe der angemieteten Arbeitsfläche. Die Anträge sind von jeder Künstlerin und jedem Künstler jeweils einzeln an die folgende Anschrift zu richten: Stadt Köln, Kulturamt, Beate Riebesam, Richartzstr. 2–4, 50667 Köln
Der Atelierbeirat der Stadt Köln entscheidet über die Vergabe der Mietzuschüsse. Weitere Einzelheiten über die Ateliers und zu den Bewerbungen sind im Internet abrufbar. Einsendeschluss für die Bewerbungen ist Montag, 16. September 2019.
Auskünfte erteilt auch das Kulturamt der Stadt Köln, Referat Bildende Kunst, Literatur und Neue Medien im Bereich Atelierverwaltung: E‑Mail: [email protected], (Mo/Di/Fr), Tel. 0221/221–23843 oder per E‑Mail an [email protected], (Mo/Mi/Do), Tel. 0221/221–23466.