Test­zen­tren: Nur noch 12,50 Euro pro Schnell­test im Gespräch

Corona-Schnelltest - Testzentrum - Werbung - Berlin-Kreuzberg Foto: Werbung für Corona-Schnelltest (Berlin-Kreuzberg), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach Betrugs­fäl­len in Test­zen­tren sol­len die Kon­trol­len ver­schärft und die staat­li­che Kos­ten­er­stat­tung ver­rin­gert werden.

Pri­va­te Betrei­ber von Test­stel­len sol­len vom 01. Juli 2021 an nicht mehr 18 Euro son­dern nur noch bis zu 12,50 Euro pro Schnell­test abrech­nen kön­nen. Das geht aus der Neu­fas­sung der Coro­na-Test­ver­ord­nung von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn her­vor, über die die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Don­ners­tag­aus­ga­ben) berich­ten und die sich nun in der Res­sort­ab­stim­mung befin­det. In der künf­ti­gen Erstat­tungs­sum­me sind acht Euro für die Dienst­leis­tung und bis zu 4,50 Euro für Sach­kos­ten enthalten.

Zudem soll die Beauf­tra­gung pri­va­ter Test­an­bie­ter stren­ger gere­gelt wer­den: Sie sol­len künf­tig indi­vi­du­ell beauf­tragt wer­den, dabei müs­sen Qua­li­tät und Zuver­läs­sig­keit geprüft wer­den. Dazu wer­den die Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen ver­pflich­tet, die Plau­si­bi­li­tät der Abrech­nung zu über­prü­fen. Zudem soll es mehr Kon­trol­len geben: „Die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung hat stich­pro­ben­ar­tig und, sofern dazu Ver­an­las­sung besteht, geziel­te Prü­fun­gen durch­zu­füh­ren”, heißt es dazu in der Verordnung.

Und wei­ter: „Die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung soll die Staats­an­walt­schaft unver­züg­lich unter­rich­ten, wenn die Prü­fung ergibt, dass ein Anfangs­ver­dacht auf straf­ba­re Hand­lun­gen mit nicht nur gering­fü­gi­ger Bedeu­tung bestehen könn­te.” Sam­melab­rech­nun­gen, zum Bei­spiel für meh­re­re Test­stel­len ins­be­son­de­re für über­re­gio­na­le Test­stel­len­be­trei­ber, sind künf­tig laut Ver­ord­nung nicht mehr möglich.

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