Bun­des­netz­agen­tur: Kos­ten für die Ruf­num­mer­por­tie­rung wur­de reguliert

Bundesnetzagentur

Die Bun­des­netz­agen­tur hat zu hohe Ent­gel­te für das Por­tie­ren einer Fest­netz­num­mer unter­sagt. In dem genaue­ren Fall han­delt es sich um eine Ver­brau­cher­be­schwer­de gegen­über der Frei­kom GmbH.

Die Bun­des­netz­agen­tur hat ein Ent­gelt von 39,90 Euro (inklu­si­ve Umsatz­steu­er) für die Mit­nah­me einer Orts­netz­ruf­num­mer unter­sagt und ein Ent­gelt von 9,61 Euro net­to angeordnet.

Auf­grund einer Ver­brau­cher­be­schwer­de hat die Bun­des­netz­agen­tur die Ent­gel­te der Frei­kom GmbH für die Mit­nah­me einer Ort­netz­ruf­num­mer überprüft.

Nach den tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­recht­li­chen Vor­ga­ben zum Kun­den­schutz dür­fen Ver­brau­chern nur die Kos­ten in Rech­nung gestellt wer­den, die ein­ma­lig beim Wech­sel entstehen.

Das von der Bun­des­netz­agen­tur ange­ord­ne­te Ent­gelt in Höhe von 9,61 Euro net­to wur­de anhand eines euro­päi­schen Preis­ver­gleichs ermit­telt. Dem Unter­neh­men bleibt frei­ge­stellt, für die Leis­tung auch ein nied­ri­ge­res oder kein Ent­gelt zu erhe­ben. Das nun­mehr ange­ord­ne­te Ent­gelt liegt deut­lich unter der bis­lang am Markt übli­chen Höchst­gren­ze von 29,95 Euro (inklu­si­ve Umsatz­steu­er). Höhe­re Kos­ten sind von der Frei­kom GmbH nicht nach­ge­wie­sen worden.

Durch die­se Ent­schei­dung wird das Por­tie­rungs­ent­gelt im Fest­netz deut­lich abge­senkt und die Hür­den für die Ver­brau­cher bei der frei­en Aus­wahl des Anbie­ters herabgesetzt.

Die Ent­schei­dung wirkt unmit­tel­bar nur gegen­über dem Unter­neh­men Frei­kom. Ihr ist aller­dings eine Signal­wir­kung auch für die Über­prü­fung ande­rer Por­tie­rungs­ent­gel­te beizumessen.

Mit einer Por­tie­rung der Ruf­num­mer ist gemeint, wenn man sei­nen Pro­vi­der wech­selt und sei­ne bisherige/aktuelle Num­mer vom „alten” Pro­vi­der mit rüber zum neuen/zukünftigen Pro­vi­der neh­men möch­te. So kann man bei­spiels­wei­se den Ver­trag mit der Deut­sche Tele­kom kün­di­gen, im Anschluss naht­los nach 1&1 wech­seln mit dem Anschluss und zeit­gleich auch sei­ne Num­mer mit­neh­men. Im Mobil­funk­be­reich ist genau das­sel­be eben­falls möglich.

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