Apo­the­ker: Kon­kur­renz bei Test­zen­tren im PCR ausstechen

Menschen - Personen - Straße - Öffentlichkeit - Warteschlange - Coronavirus-Test - Berlin Foto: Warteschlange für Corona-Test, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Apo­the­ker­ver­band Nord­rhein for­dert nach den Bund-Län­der-Beschlüs­sen, dass nur Ärz­te- oder Apo­the­ken-geführ­te Test­stel­len die Bür­ger offi­zi­ell tes­ten dürfen.

„Die geplan­te Prio­ri­sie­rung bei den PCR-Tests und redu­zier­te Kon­takt­ver­fol­gung durch die Gesund­heits­äm­ter bedeu­tet mehr Ver­ant­wor­tung für die Bür­ger­test­stel­len. Posi­ti­ve Schnell­test­ergeb­nis­se müs­sen dann auch Grund­la­ge für die offi­zi­el­len Doku­men­ta­ti­on einer Coro­na-Infek­ti­on sein, um nach über­stan­de­ner Infek­ti­on einen Gene­se­nen­sta­tus zu erhal­ten. Die­se Ver­ant­wor­tung kann nur durch Arzt­pra­xen und Apo­the­ken wahr­ge­nom­men wer­den”, sag­te Ver­bands­chef Tho­mas Preis der „Rhei­ni­schen Post”. „Auch die qua­li­fi­zier­te Bera­tung im Fal­le eines posi­ti­ven Bür­ger­tests kön­nen nur Heil­be­ruf­ler leis­ten. Wir dür­fen die Men­schen mit einem posi­ti­ven Test­ergeb­nis nicht allein las­sen. Nur mit einer fach­li­chen Bera­tung ist auch eine rich­ti­ge Iso­la­ti­on Infi­zier­ter und Qua­ran­tä­ne von Kon­takt­per­so­nen gewährleistet”.

Zugleich for­der­te der Apo­the­ker eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung: „Der fach­li­che Zusatz­auf­wand kann nur durch eine erhöh­te Ver­gü­tung geleis­tet wer­den. Die rich­ti­ge phar­ma­zeu­ti­sche und medi­zi­ni­sche Bera­tung Infi­zier­ter hat gera­de in der jetzt sehr ange­spann­ten Pha­se der Pan­de­mie eine gro­ße Bedeu­tung”, sag­te Preis wei­ter. Bis­lang gibt es zahl­rei­che Test­zen­tren, die von Quer­ein­stei­gern geführt werden.

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