Bisher konnte man im Apple Online-Shop nur Retouren einschicken, wenn sie mit dem Original-Karton des Produktes zurückgesendet worden sind. Die Verbraucherzentrale war jedoch nicht begeistert.
Sollte man ein Produkt im Online-Shop von Apple erworben haben, konnte man für dieses nur eine Retour durchführen, indem man das jeweilige Produkt im Originalkartion versendet hat. Wer also den Karton möglicherweise schon weggeworfen hat, war somit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Da die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen diese Geschäftsbedingungen kundenfeindlich findet, wurde Apple durch diese Verbraucherzentrale abgemahnt und war erfolgreich. Das bedeutet, dass man fortan nicht mehr den Originalkarton für eine Retour benötigt. Desweiteren hat Apple auch Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Impressum vorgenommen.