Rund­funk: Eil­an­trag-Ableh­nung im Streit nicht verwunderlich

Bundesverfassungsgericht - Karlsruhe Foto: Sicht auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Streit um höhe­re Rund­funk­ge­büh­ren geht Nie­der­sach­sens Minis­ter­prä­si­dent davon aus, dass die Sen­der gute Chan­cen haben.

„Die Ent­schei­dung ist nicht ver­wun­der­lich. Über Gebüh­ren­er­hö­hun­gen wird übli­cher­wei­se nicht im Eil­ver­fah­ren ent­schie­den”, sag­te Ste­phan Weil dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land”. Inso­fern müss­ten sich die Anstal­ten bis zu einem Urteil gedul­den, wel­ches hof­fent­lich in „abseh­ba­rer Zeit” erge­he. „Bis dahin müs­sen die Anstal­ten mit den bis­he­ri­gen Ein­nah­men nun ein­mal auskommen”.

Er for­der­te eine breit ange­leg­te Reform­dis­kus­si­on über den Auf­trag des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks: „Es ist wich­ti­ger denn je, dass wir ein viel­fäl­ti­ges, ver­trau­ens­wür­di­ges Ange­bot in Audio, Video und im Inter­net haben. Aber inner­halb die­ses ver­fas­sungs­recht­li­chen Rah­mens soll­ten wir eine Debat­te über die wei­te­re Moder­ni­sie­rung der Öffent­lich-Recht­li­chen füh­ren, zuge­wandt, nicht dem­ago­gisch und je kon­kre­ter, des­to besser”.

Einen Ver­zicht auf Sport­rech­te und auf­wen­di­ge Unter­hal­tungs­pro­gram­me sei aber nicht sinn­voll, sag­te Weil dem RND. Wei­ter sag­te er: „Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sagt auch: Es gibt einen Anspruch auf ein Voll­pro­gramm. Dahin­ter steht der Gedan­ke: Wenn die Sen­der nur noch Infor­ma­ti­on und Bil­dung brin­gen, sinkt ihre Akzep­tanz und Reich­wei­te in der Bevöl­ke­rung. Die benö­ti­gen sie aber, um ihre qua­li­ta­ti­ven Vor­tei­le wirk­lich an die Frau oder an den Mann zu brin­gen. Die Idee, die Öffent­lich-Recht­li­chen zu rei­nen Nach­rich­ten­ka­nä­len zusam­men­zu­spa­ren, hal­te ich poli­tisch für falsch. Sie wäre auch recht­lich fragwürdig”.

Die Sen­der müss­ten spa­ren und das tun sie auch, sag­te Weil dem RND. „Die Sen­der kön­nen und sol­len nicht jeden Preis für die Über­tra­gungs­rech­te von Olym­pi­schen Spie­len oder Fuß­ball-Euro­pa­meis­ter­schaf­ten zah­len. Das tun sie auch nicht. Sie kön­nen auch nicht extrem teu­re ‘Tatort‘-Folgen dre­hen. Das geschieht sicher­lich auch immer weni­ger – Aus­nah­men bestä­ti­gen die Regel. Aus Sicht der Anstal­ten sel­ber ist der Rah­men, den die KEF und die Minis­ter­prä­si­den­ten gesetzt haben, viel zu eng”.

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