Ber­lin: Bund und Län­der pla­nen Steu­er­rück­erstat­tun­gen für Firmen

Wein - Sekt - Alkohol - Supermarkt - Regal - Einkaufsladen Foto: Sekt und Wein in einem Supermarktregal, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der pla­nen wegen der Coro­na­kri­se erheb­li­che steu­er­li­che Ent­las­tun­gen für Unternehmen.

Die Wirt­schaft kön­ne allein durch eine ver­än­der­te Ver­rech­nung von Gewin­nen aus der Ver­gan­gen­heit mit aktu­el­len Ver­lus­ten um 15 Mil­li­ar­den Euro ent­las­tet wer­den, heißt es in einem „Spiegel”-Bericht. Aktu­ell wür­de die Steu­er­ab­tei­lungs­lei­ter der Finanz­mi­nis­te­ri­en von Bund und Län­dern dar­über bera­ten, die Mög­lich­kei­ten für Unter­neh­men, ihre aktu­el­len Ver­lus­te mit den Gewin­nen aus der Ver­gan­gen­heit zu ver­rech­nen, groß­zü­gig auszuweiten.

Denk­bar sei, den soge­nann­ten Ver­lust­rück­trag auf die ver­gan­ge­nen fünf Jah­re aus­zu­wei­ten. Bis­her gilt er nur für das Vor­jahr, heißt es. Auch die bis­he­ri­ge Decke­lung von einer Mil­li­on Euro könn­te ange­ho­ben wer­den. Damit die Unter­neh­men mög­lichst schnell in den Genuss der Rege­lung kom­men könn­ten und nicht erst auf die Steu­er­erklä­rung im nächs­ten Jahr war­ten müss­ten, sol­len sie schon Tei­le ihres Gewinns aus dem ver­gan­ge­nen Jahr pau­schal als Ver­lust gel­tend machen dür­fen. Laut „Spiegel”-Bericht sei im Gespräch ein Anteil von 20 Pro­zent. Dadurch könn­ten die Unter­neh­men eine Steu­er­rück­erstat­tung durch die Finanz­äm­ter in Anspruch nehmen.

Die Abtei­lungs­lei­ter­run­de den­ke auch dar­über nach, den Ter­min für die Abfüh­rung der Lohn­steu­er um einen Monat zu ver­schie­ben. Das könn­te den Betrie­ben noch ein­mal 20 Mil­li­ar­den Euro Liqui­di­tät ver­schaf­fen. Im Gespräch sei zudem eine Stun­dung von Umsatz­steu­er­zah­lun­gen, wodurch nach Berech­nun­gen noch ein­mal 25 Mil­li­ar­den Euro in den Unter­neh­mens­kas­sen blieben.

Bei allen Maß­nah­men han­delt es sich nicht um dau­er­haf­te Ent­las­tun­gen, heißt es. Die Ver­lus­te der Unter­neh­men schlü­gen sich ohne­hin frü­her oder spä­ter in die Steu­er­ein­nah­men nie­der, bei den Rege­lun­gen für Lohn- und Umsatz­steu­er han­delt es sich um Stun­dun­gen, heißt es im „Spiegel”-Bericht.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.