Ber­lin: Lebens­lan­ge Haft für Ange­klag­ten im Tiergartenmord-Prozess

Kreuz - Christentum - Flur - Türe - Krankenhaus Foto: Kreuz in einem Krankenhaus, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Pro­zess um den Mord an einem Geor­gi­er im Klei­nen Tier­gar­ten in Ber­lin ist der Ange­klag­te zu einer lebens­lan­gen Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt worden.

Das Ber­li­ner Kam­mer­ge­richt sprach den Rus­sen am Mitt­woch schul­dig. Der Mord in der Park­an­la­ge im Ber­li­ner Orts­teil Moa­bit hat­te sich am 23. August 2019 ereig­net. Bei dem Opfer han­del­te es sich um einen Geor­gi­er tsche­tsche­ni­scher Abstam­mung, der sich seit Ende 2016 als Asyl­be­wer­ber in Deutsch­land auf­hielt. Der heu­te 56 Jah­re alte Tat­ver­däch­ti­ge konn­te noch in Tat­ort­nä­he gestellt und fest­ge­nom­men werden.

Die Bun­des­an­walt­schaft wirft ihm vor, im Auf­trag eines rus­si­schen Geheim­diens­tes gehan­delt zu haben. Der Mord hat­te des­halb für inter­na­tio­na­les Auf­se­hen gesorgt. Diplo­ma­ti­sche Span­nun­gen zwi­schen Deutsch­land und Russ­land waren die Fol­ge. Das Urteil des Kam­mer­ge­richts könn­te dem Ver­neh­men nach tief­grei­fen­de poli­ti­sche Aus­wir­kun­gen haben.

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