Wire­card: Gericht erklärt Bilan­zen nach­träg­lich für nichtig

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Hauswand - Schild Foto: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Land­ge­richt Mün­chen hat die Bilan­zen von Wire­card aus den Jah­ren 2017 und 2018 nach­träg­lich für nich­tig erklärt.

Das Gericht gab am Don­ners­tag einer Kla­ge des Insol­venz­ver­wal­ters Micha­el Jaf­fé statt. Auch die Divi­den­den­be­schlüs­se der jewei­li­gen Haupt­ver­samm­lun­gen sind dem­nach betrof­fen. Die Divi­den­den für die bei­den Jah­re könn­ten dem­nach von den Aktio­nä­ren zurück­ge­for­dert wer­den. Ins­ge­samt soll es um rund 47 Mil­lio­nen Euro gehen.

Wire­card hat­te Mit­te 2020 Insol­venz ange­mel­det, nach­dem bekannt gewor­den war, dass 1,9 Mil­li­ar­den Euro „fehl­ten”. 2017 und 2018 hat­te das Unter­neh­men hohe Gewin­ne gemel­det, die es den Ermitt­lern zufol­ge aber gar nicht gab. Die Bilan­zen sol­len mit­hil­fe von Schein­bu­chun­gen auf­ge­bläht wor­den sein.

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