Köln: Verwaltungsgericht stoppt vorerst die AfD-Beobachtung
Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst eine Beobachtung der AfD.
Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst eine Beobachtung der AfD.
Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag eines Studenten abgelehnt, der sich gegen die Prüfungsordnung der Fernuniversität gewandt hatte.
Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf kann nicht mit Erfolg vorgegangen werden.
Das Gericht hat mit dem Urteil lediglich die Frage der Rechtsgrundlage für die Bekanntgabe eines Prüffalls geklärt.