Sam­mel­kla­ge: Jus­tiz­mi­nis­ter bringt deut­sche Vari­an­te auf den Weg

Justicia - Figur - Waage - Göttin der Gerechtigkeit - Justitia - Gericht Foto: Sicht auf Justitia, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Schä­di­gen deut­sche Unter­neh­men mit ihren Geschäfts­prak­ti­ken Ver­brau­cher, müs­sen sie künf­tig mit einer Sam­mel­kla­ge rechnen.

Das sieht ein Refe­ren­ten­ent­wurf aus dem Hau­se von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Mar­co Busch­mann vor, über den das „Han­dels­blatt” berich­tet. Zum Schutz der Ver­brau­cher sei es nötig, uner­laub­te Prak­ti­ken flä­chen­de­ckend zu been­den und „Abhil­fe zu schaf­fen”, heißt es dar­in. Ent­spre­chend soll das neue juris­ti­sche Instru­ment „Abhil­fe­kla­ge” hei­ßen. Neben der Zah­lung von Scha­dens­er­satz kann „Abhil­fe” auch eine Repa­ra­tur bedeu­ten oder etwa Preis­min­de­rung, Ver­trags­auf­lö­sung oder Erstat­tung des gezahl­ten Preises.

Busch­mann muss bis zum 25. Dezem­ber die EU-Richt­li­nie über Ver­bands­kla­gen in natio­na­les Recht umset­zen. Die Rege­lun­gen müs­sen dann ab dem 25. Juni 2023 ange­wen­det wer­den. Ent­spre­chend trägt das Gesetz for­mal den Titel: Ver­ein­bar­keits­richt­li­ni­en­um­set­zungs­ge­setz. Laut dem 141-sei­ti­gen Ent­wurf, der am Don­ners­tag­abend in die Res­sort­ab­stim­mung gegan­gen ist, sol­len nur bestimm­te Ver­bän­de die Inter­es­sen der Ver­brau­cher durch­set­zen kön­nen. Der ein­zel­ne Ver­brau­cher ist nicht kla­ge­be­rech­tigt. Ist die Kla­ge erfolg­reich, fließt ein vom Gericht fest­ge­setz­ter „kol­lek­ti­ver Gesamt­be­trag” – der Scha­dens­er­satz des Unter­neh­mens – in einen „Umset­zungs­fonds”. Ein vom Gericht ein­ge­setz­ter Sach­wal­ter ver­teilt dann das Geld an die Ver­brau­cher. Mit dem neu­en Instru­ment soll die Zahl der Mas­sen­kla­gen zurück­ge­hen. Im Ent­wurf heißt es: „Die gebün­del­te Durch­set­zung von Ver­brau­cher­rech­ten durch Abhil­fe­kla­gen wird dazu bei­tra­gen, dass die Gerich­te von zahl­rei­chen Ein­zel­kla­gen ent­las­tet werden”.

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