Schädigen deutsche Unternehmen mit ihren Geschäftspraktiken Verbraucher, müssen sie künftig mit einer Sammelklage rechnen.
Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Hause von Bundesjustizminister Marco Buschmann vor, über den das „Handelsblatt” berichtet. Zum Schutz der Verbraucher sei es nötig, unerlaubte Praktiken flächendeckend zu beenden und „Abhilfe zu schaffen”, heißt es darin. Entsprechend soll das neue juristische Instrument „Abhilfeklage” heißen. Neben der Zahlung von Schadensersatz kann „Abhilfe” auch eine Reparatur bedeuten oder etwa Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises.
Buschmann muss bis zum 25. Dezember die EU-Richtlinie über Verbandsklagen in nationales Recht umsetzen. Die Regelungen müssen dann ab dem 25. Juni 2023 angewendet werden. Entsprechend trägt das Gesetz formal den Titel: Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz. Laut dem 141-seitigen Entwurf, der am Donnerstagabend in die Ressortabstimmung gegangen ist, sollen nur bestimmte Verbände die Interessen der Verbraucher durchsetzen können. Der einzelne Verbraucher ist nicht klageberechtigt. Ist die Klage erfolgreich, fließt ein vom Gericht festgesetzter „kollektiver Gesamtbetrag” – der Schadensersatz des Unternehmens – in einen „Umsetzungsfonds”. Ein vom Gericht eingesetzter Sachwalter verteilt dann das Geld an die Verbraucher. Mit dem neuen Instrument soll die Zahl der Massenklagen zurückgehen. Im Entwurf heißt es: „Die gebündelte Durchsetzung von Verbraucherrechten durch Abhilfeklagen wird dazu beitragen, dass die Gerichte von zahlreichen Einzelklagen entlastet werden”.