Braun­schweig: Poli­zei­pan­ne im Fall Made­lei­ne McCann

Polizei - Einsatzstreife - Polizeiwagen - Auto - Einsatzfahrzeug - Streife - Straße - Personen Foto: Polizeistreife im Einsatz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Fall der ver­miss­ten Made­lei­ne McCann ist der Poli­zei in Braun­schweig bereits im Jahr 2013 eine Pan­ne unterlaufen.

Das geht aus inter­nen Unter­la­gen deut­scher Behör­den her­vor, über die der „Spie­gel” berich­tet. So wur­de der heu­ti­ge Tat­ver­däch­ti­ge Chris­ti­an Brück­ner in einem Schrei­ben der Ermitt­ler zu früh­zei­tig dar­über in Kennt­nis gesetzt, dass die­se ihn mit dem Fall McCann in Ver­bin­dung brachten.

Nach dem Ein­gang eines ver­trau­li­chen Hin­wei­ses auf Chris­ti­an B. im Okto­ber 2013 hat­te das Bun­des­kri­mi­nal­amt (BKA) die Kri­po in Braun­schweig um Infor­ma­tio­nen zu B. gebe­ten, der zu die­sem Zeit­punkt dort leb­te. Die Nie­der­sach­sen schau­ten im Com­pu­ter nach und sahen, dass Chris­ti­an B. als Sexu­al­straf­tä­ter bekannt war. Fast zeit­gleich schick­te ein Beam­ter der Braun­schwei­ger Poli­zei auch eine Vor­la­dung als Zeu­ge an B.. Als Grün­de für die Ver­neh­mung nann­te der Beam­te in dem Schrei­ben die „Ver­miss­ten­sa­che Made­lei­ne McCann” und „Per­so­nen­über­prü­fung des Chris­ti­an B.”. Die­ser hät­te nach dem Erhalt des Schrei­bens reich­lich Zeit gehabt, even­tu­el­le Spu­ren zu beseitigen.

Er erzähl­te offen­bar meh­re­ren Bekann­ten von dem Brief. „Jetzt soll ich Mad­die umge­bracht haben, nur weil ich in Por­tu­gal war”, habe B. ihm erzählt, sagt ein dama­li­ger Bekann­ter. Meh­re­re Exper­ten hal­ten das Vor­ge­hen der Poli­zei für einen schwer­wie­gen­den Feh­ler. „Das hät­te nicht pas­sie­ren dür­fen und ent­spricht kei­nes­falls dem übli­chen Vor­ge­hen in so einem heik­len Fall”, so ein erfah­re­ner Poli­zist. Es sei üblich, erst ein­mal Infor­ma­tio­nen im Umfeld zu sam­meln und nicht fron­tal auf einen Ver­däch­ti­gen los­zu­stür­men. Die zustän­di­gen Braun­schwei­ger Ermitt­ler lie­ßen eine Anfra­ge inhalt­lich unbe­ant­wor­tet. Auch der Rechts­an­walt von Chris­ti­an B. woll­te sich nicht zu den Tat­vor­wür­fen äußern.

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